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Glossar

Leitungswasserschaden

Ein Leitungswasserschaden entsteht, wenn Wasser aus Rohren, Leitungen oder angeschlossenen Geräten austritt, etwa durch Rohrbruch oder eine defekte Waschmaschine, und dabei Gebäude oder Hausrat beschädigt. Er ist Bestandteil der Wohngebäude- und der Hausratversicherung, anders als ein Elementarschaden, der zusätzlichen Schutz voraussetzt.

Begriff
Leitungswasserschaden
Stand
14. September 2026

Erklärung

Versichert ist typischerweise der bestimmungswidrige Austritt von Leitungswasser aus Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung sowie aus angeschlossenen Schläuchen und Armaturen.

Welche Versicherung zahlt, hängt vom betroffenen Gut ab: Schäden am Gebäude selbst deckt die Wohngebäudeversicherung, Schäden am Inventar die Hausratversicherung.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Leitungswasserschaden: Welche Versicherung zahlt?, Bund der Versicherten e.V.,

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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.