Glossar
Wasserschadensanierung
Wasserschadensanierung bezeichnet die fachgerechte Beseitigung eines Schadens, der durch austretendes Leitungswasser entstanden ist: von der Wasserentfernung über die technische Trocknung bis zur Wiederherstellung der betroffenen Bauteile. Die VdS-Richtlinie 3150 beschreibt den Ablauf von der Schadensaufnahme bis zur Schlusszahlung als anerkannten Branchenstandard.
- Begriff
- Wasserschadensanierung
- Stand
- 14. September 2026
Erklärung
In diesem Verzeichnis steht Wasserschadensanierung für Betriebe, die den Schaden nach Rohrbruch, defekter Waschmaschine oder undichter Leitung aufnehmen, das Wasser entfernen und die betroffenen Bauteile trocknen und instand setzen.
Die VdS-Richtlinien 3150 wurden vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gemeinsam mit Sanierungsverbänden und Sachverständigen entwickelt und beschreiben den optimalen Ablauf von der ersten Schadensaufnahme bis zur Schlusszahlung.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Richtlinien zur Leitungswasserschaden-Sanierung VdS 3150, VdS Schadenverhütung GmbH,
Einsatz von Sprachmodellen
Recherche und Bewertung der Datenquellen, die Auswahl von Farbkonzept und Logo sowie die Formulierung dieser Methodikseite entstehen mit Unterstützung eines Sprachmodells (Claude Sonnet). Die Fotos dieses Verzeichnisses sind reale Aufnahmen aus dem offen lizenzierten Bildarchiv Openverse, kein Bildmodell hat bislang eines davon erzeugt. Name, Anschrift und Kontaktdaten der einzelnen Betriebe stammen unverändert aus den genannten Quellen und werden nicht von einem Modell erzeugt oder ergänzt.
Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 14. September 2026.