Reicht die Miete, oder brauchen Sie einen Fachbetrieb?
Die Antwort hängt weniger vom Geldbeutel ab als vom Bauteil und davon, wer die Kosten trägt. Der folgende Entscheidungsweg führt zur passenden Wahl für Ihren Fall.
Ist eine Versicherung an den Kosten beteiligt?
Betrifft der Schaden nur eine beheizte Wand oder einen Bodenbelag ohne Hohlraum darunter?
Ein gemieteter Kondenstrockner mit geeichtem Stromzähler kann reichen, wenn Sie selbst ein Trocknungsprotokoll führen und die Versicherung die Eigenregie vorher bestätigt.
Fachbetrieb beauftragen. Bei Dämmschicht, Hohlraum oder unklarem Schadensausmaß verlangen die meisten Versicherer eine dokumentierte Trocknung durch einen Betrieb, sonst kürzen sie die Erstattung.
Bleibt der Schaden auf einen Raum begrenzt, und ist die Feuchte nur oberflächlich?
Ein gemieteter Bautrockner reicht in der Regel aus, wenn Sie Gerätegröße und Trocknungszeit realistisch einschätzen.
Auch ohne Versicherung lohnt sich ein Fachbetrieb, sobald Schimmelrisiko, Dämmschicht oder mehrere Räume betroffen sind, weil ein falsch eingesetztes Mietgerät den Schaden eher verschleppt als beendet.
Ein Beispiel: Platzt der Zulaufschlauch der Waschmaschine und durchnässt nur den Fußboden eines Badezimmers, reicht meist ein gemieteter Kondenstrockner mit Stromzähler, dazu ein von Ihnen geführtes Protokoll. Steht dagegen Wasser im ganzen Erdgeschoss oder ist eine Dämmschicht betroffen, übersteigt das schnell, was ein einzelnes Mietgerät und private Dokumentation leisten können. Dann führt an einem Fachbetrieb kaum ein Weg vorbei.
Manche Fälle liegen dazwischen: Die Versicherung übernimmt die Trocknung, aber nicht die Selbstbeteiligung, oder ein Teil des Schadens ist gar nicht versichert, etwa bei grober Fahrlässigkeit. In solchen Fällen lohnt sich ein kurzes Gespräch mit der Versicherung, bevor Sie sich für Miete oder Fachbetrieb entscheiden, weil beide Wege unterschiedlich hohe Eigenkosten verursachen können.
Was übernimmt die Miete, und was übernimmt der Fachbetrieb?
Der Preis ist nur ein Kriterium von mehreren. Die folgende Übersicht zeigt, wo Eigenregie an ihre Grenze stößt und wo ein Betrieb den Unterschied macht.
| Kriterium | Gerät selbst mieten | Fachbetrieb beauftragen |
|---|---|---|
| Trocknungsprotokoll | Sie führen es selbst oder gar nicht | der Betrieb führt es routinemäßig mit |
| Geeichter Stromzähler | nur bei einem Teil der Mietgeräte | vorgeschrieben nach VdS 3150 |
| Geräteauswahl je Bauteil | Sie schätzen selbst ein | der Betrieb wählt nach Durchfeuchtungsgrad |
| Haftung bei Folgeschaden, etwa verteilten Schimmelsporen | liegt bei Ihnen | liegt beim Betrieb, meist versichert |
| Erstattung durch die Wohngebäudeversicherung | oft nur nach Vorabsprache oder gar nicht | in der Regel vollständig |
| Mindestmietdauer beziehungsweise Vertragsende | 7 Tage, danach tagesgenau | läuft bis das Trocknungsziel erreicht ist |
Auffällig ist vor allem der Unterschied bei der Haftung. Verteilt ein falsch aufgestelltes Mietgerät Schimmelsporen in einen bisher unbelasteten Raum, tragen Sie als Mieterin oder Mieter dieses Risiko selbst. Ein Fachbetrieb hat dafür in aller Regel eine Berufshaftpflichtversicherung, die genau solche Folgeschäden abdeckt.
Was eine Bautrocknung insgesamt kostet und wer sie bezahlt, steht ausführlich in einem eigenen Artikel zu den Trocknungskosten, samt Aufschlüsselung nach Gerätemiete, Strom und Laufzeit. Hier geht es um die Entscheidung davor: mieten oder beauftragen.
Was prüfen Sie im Mietvertrag, bevor Sie das Gerät abholen?
Ein Mietvertrag für einen Bautrockner ist meist kurz, enthält aber einige Punkte, die über die spätere Erstattung entscheiden.
- Mindestmietdauer prüfen: Deutsche Vermieter setzen überwiegend 7 Tage an, danach wird tagesgenau abgerechnet. Kalkulieren Sie die geplante Trocknungszeit realistisch, nicht optimistisch.
- Auf einen geeichten Stromzähler bestehen: Fragen Sie ausdrücklich nach einem MID-Zähler am Gerät. Günstige Modelle in Vermietungen haben oft keinen, und ohne Zähler lässt sich der Stromverbrauch gegenüber der Versicherung nicht belegen.
- Haftung bei Transport- und Bedienschäden klären: Wer zahlt, wenn das Gerät beim Auf- oder Abbau beschädigt wird, und ist eine Kaution fällig.
- Rücknahmebedingungen lesen: Muss der Kondensatbehälter geleert und das Gerät gereinigt zurückgegeben werden, und was kostet eine verspätete Rückgabe.
- Ersatz bei Defekt festhalten: Klären Sie vorab, ob der Vermieter ein Austauschgerät stellt, wenn der Trockner während der Miete ausfällt, und in welcher Frist.
Wer diese fünf Punkte vor der Unterschrift klärt, vermeidet die häufigsten Streitfälle nach der Rückgabe: eine nachträglich berechnete Reinigungspauschale, eine bestrittene Vertragsverlängerung oder einen Stromverbrauch, der sich im Nachhinein nicht mehr belegen lässt.
Wann stößt ein gemieteter Bautrockner an seine Grenze?
Ein Gerät aus der Vermietung löst nicht jedes Problem, das ein Wasserschaden mit sich bringt.
- Wandbeläge oder Tapete sind nicht entfernt: Ein Kondenstrockner, der direkt davor steht, bläst seinen Luftstrom über eine möglicherweise befallene Fläche und verteilt Schimmelsporen im ganzen Raum, statt das Problem zu lösen.
- Feuchte steckt in einer Dämmschicht oder einem Hohlraum: Dafür braucht es das Unterdruckverfahren mit Wasserabscheider und Filter, keinen einzelnen Raumluftentfeuchter.
- Die Versicherung verlangt eine dokumentierte Trocknung: Ohne Fachbetrieb fehlt oft das Protokoll, das die Erstattung sichert.
- Empfindliche Materialien drohen zu übertrocknen: Ein zu stark eingestelltes Gerät kann Holz und manche Putze schneller schädigen, als es dem Bauteil nützt.
- Das Gerät stammt aus privater Hand oder ist gebraucht ohne Wartungsnachweis: Ein technischer Defekt mitten in der Trocknung verlängert dann die Standzeit unbemerkt.
- Sie kennen die Zielfeuchte des Bauteils nicht: Ohne Referenzmessstelle und die passenden Grenzwerte je Baustoff lässt sich nicht zuverlässig feststellen, wann die Trocknung beendet werden kann. Ein Fachbetrieb bringt dieses Wissen mit.
Erkennen Sie eines dieser Anzeichen erst während der laufenden Trocknung, lohnt sich ein Wechsel zum Fachbetrieb trotzdem noch. Ein Betrieb übernimmt die begonnene Trocknung, dokumentiert den bisherigen Verlauf nach und führt Messung und Protokoll von dort an fort.
Ab wann lohnt sich der Kauf eines eigenen Bautrockners?
Der Kauf eines eigenen Bautrockners rechnet sich für die meisten Privathaushalte nicht. Ein Neugerät wie der Kondenstrockner Aerial AD 740 kostet im Handel 2.490 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Bei einer Tagesmiete von rund 9,90 Euro für dasselbe Gerät entspricht der Kaufpreis mehr als 250 Miettagen, das sind über acht Monate durchgehender Nutzung. Ein einzelner Wasserschaden dauert dagegen meist nur 14 bis 21 Tage.
Dazu kommen laufende Kosten, die beim Kauf leicht übersehen werden: Wartung, die Eichung des Stromzählers und ein trockener Lagerplatz, der das Gerät vor Korrosion schützt. Vermietungen wie TreimAir warten und prüfen ihre Geräte zwischen zwei Einsätzen; ein privates Gerät müsste das selbst leisten, sonst zeigt der Zähler nach einigen Jahren nicht mehr den tatsächlichen Verbrauch.
Ein Beispiel zeigt das Verhältnis: Bei drei Trocknungen im Jahr mit je zwei Wochen Laufzeit summiert sich die Miete auf über 400 Euro, schon im ersten Jahr mehr als ein Sechstel des Kaufpreises. Nach drei bis vier Jahren mit ähnlichem Einsatz hat sich das eigene Gerät dann gegenüber der Miete amortisiert, vorausgesetzt Wartung und Kalibrierung sind eingerechnet.
Anders sieht es für Vermieter, Hausverwaltungen oder Handwerksbetriebe aus, die mehrmals im Jahr trocknen müssen. Für sie amortisiert sich ein eigenes Gerät oft schon nach wenigen Einsätzen, weil die Tagesmiete dann entfällt und nur noch Strom und Wartung anfallen. Wer dagegen mit einem einzigen Schadensfall im Leben rechnet, bleibt mit der Miete fast immer günstiger, selbst wenn der Trockner mehrere Wochen läuft.
Häufige Fragen
Reicht ein gemieteter Bautrockner für einen Wasserschaden in der Wohnung?
Ein gemieteter Bautrockner reicht oft aus, wenn der Schaden auf einen Raum begrenzt ist, die Feuchte oberflächlich bleibt und Sie selbst ein Trocknungsprotokoll führen. Steckt Feuchte in einer Dämmschicht oder einem Hohlraum, braucht es dagegen das Unterdruckverfahren eines Fachbetriebs.
Zahlt die Versicherung einen selbst gemieteten Bautrockner?
Die Versicherung zahlt einen selbst gemieteten Bautrockner meist nur, wenn Gerät und Stromverbrauch über einen geeichten Zähler nachgewiesen sind und Sie ein Trocknungsprotokoll führen. Viele günstige Mietgeräte haben keinen solchen Zähler, was die Erstattung im Nachhinein erschwert.
Was prüfen Sie im Mietvertrag für einen Bautrockner?
Im Mietvertrag prüfen Sie die Mindestmietdauer, meist 7 Tage, die Haftung bei Transport- oder Bedienschäden, ob ein geeichter Stromzähler am Gerät verbaut ist, und die Bedingungen für die Rücknahme, etwa ein geleerter Kondensatbehälter.
Warum verteilt ein falsch eingesetzter Kondenstrockner Schimmelsporen?
Ein Kondenstrockner, der direkt vor einer schimmelbefallenen Tapete oder einem feuchten Wandbelag steht, bläst den Luftstrom über die befallene Fläche und verteilt Sporen im ganzen Raum. Vor dem Trocknen müssen befallene Materialien deshalb entfernt werden, nicht nur mitgetrocknet.
Ab wann lohnt sich der Kauf eines eigenen Bautrockners?
Der Kauf eines eigenen Bautrockners lohnt sich für Privathaushalte kaum: Ein Neugerät wie der Aerial AD 740 kostet im Handel 2.490 Euro inklusive Mehrwertsteuer, das entspricht mehr als 250 Tagen Miete bei rund 9,90 Euro pro Tag. Nur Betriebe und Vermieter, die das Gerät regelmäßig einsetzen, holen diese Summe wieder herein.
Wann brauchen Sie statt eines gemieteten Geräts einen Fachbetrieb?
Einen Fachbetrieb brauchen Sie, sobald eine Dämmschicht, ein Hohlraum oder mehrere Räume betroffen sind, die Versicherung eine dokumentierte Trocknung verlangt oder das Schadensausmaß unklar ist. Ein Betrieb wählt Gerät und Verfahren nach dem tatsächlichen Durchfeuchtungsgrad und haftet für die eigene Arbeit.