Wer muss die Stromkosten der Trocknungsgeräte bezahlen?
Die Stromkosten der Trocknung gehören zum Schaden und trägt derjenige, der für den Schaden einsteht. Bei einem Leitungswasserschaden ist das die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers. Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (VGB 2022, Stand Juni 2026) ersetzen nach A 17.4 versicherte Kosten, wenn sie nachweislich tatsächlich angefallen sind. Kosten der Schadenabwendung und Schadenminderung, die auf Weisung des Versicherers entstehen, ersetzen sie nach A 17.7 sogar ohne Obergrenze.
Das Gesetz stützt diesen Anspruch. Nach § 83 Abs. 1 VVG erstattet der Versicherer Aufwendungen, die Sie den Umständen nach für geboten halten durften, auch wenn sie erfolglos bleiben. Eine technische Trocknung, die Schimmel und Folgeschäden verhindert, ist eine solche Aufwendung. Auf Ihr Verlangen muss der Versicherer den erforderlichen Betrag sogar vorschießen.
Ist der Wasserschaden über die Wohngebäudeversicherung versichert, also durch Leitungswasser aus Rohren, Heizung, Schläuchen oder angeschlossenen Geräten entstanden?
Läuft die Trocknung über einen Fachbetrieb, den der Versicherer kennt oder beauftragt hat?
Der Fachbetrieb liest den geeichten Zwischenzähler ab und schreibt die Kilowattstunden ins Trocknungsprotokoll. Sie reichen Protokoll und Arbeitspreis ein, die Versicherung erstattet den Betrag.
Sie führen den Nachweis selbst: Zwischenzähler setzen, Zählerstände mit Datum und Foto festhalten, Arbeitspreis aus der Stromrechnung beilegen. Ohne Zähler streitet der Versicherer über die Höhe.
Wohnen Sie zur Miete und haben den Schaden nicht verursacht?
Der Vermieter trägt die Stromkosten nach § 535 BGB als Teil der Instandhaltung. Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg sprach einem Mieter dafür 2.079,11 Euro zu (Az. 8 C 285/15).
Ohne Versicherungsschutz und ohne Vermieter bleiben die Stromkosten bei Ihnen. Prüfen Sie, ob ein Dritter haftet, etwa der Nachbar bei einem Schaden aus dessen Wohnung oder der Installateur bei einem Montagefehler.
In der Mietwohnung stellt sich die Frage anders. Der Vermieter muss die Wohnung nach § 535 Abs. 1 BGB während der Mietzeit in einem vertragsgemäßen Zustand erhalten. Die Trocknung ist eine Instandhaltungsmaßnahme, ihr Strom eine Nebenkost dieser Maßnahme. Hat der Mieter den Schaden nicht verursacht, zahlt der Vermieter den Strom und holt sich das Geld von seiner Gebäudeversicherung.
Wie viel Strom verbraucht die Trocknung und was kostet das?
Eine Trocknung mit zwei Geräten über drei Wochen verbraucht zwischen 500 und 1.700 Kilowattstunden. Die Rechnung dahinter hat drei Faktoren: Leistungsaufnahme in Kilowatt, Betriebsstunden und Ihr Arbeitspreis. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) nennt in seiner Strompreisanalyse vom August 2026 einen Durchschnitt von 37,0 Cent je Kilowattstunde für Haushalte.
| Gerät | Leistungsaufnahme | Verbrauch 14 Tage | Kosten 14 Tage | Verbrauch 21 Tage | Kosten 21 Tage |
|---|---|---|---|---|---|
| Kondenstrockner Aerial AD 740 | 520 Watt | 175 kWh | 64,68 Euro | 262 kWh | 97,02 Euro |
| Kondenstrockner Master DH 92 | 1.200 Watt | 403 kWh | 149,18 Euro | 605 kWh | 223,78 Euro |
| Adsorptionstrockner Cotes CL 26 | 1.400 Watt | 470 kWh | 174,05 Euro | 706 kWh | 261,07 Euro |
| Zwei Kondenstrockner AD 740 plus ein Adsorptionstrockner | 2.440 Watt | 820 kWh | 303,41 Euro | 1.230 kWh | 455,11 Euro |
Diese Werte gelten für 24 Stunden Volllast. Ein Kondenstrockner mit Hygrostat schaltet ab, sobald die eingestellte Luftfeuchte erreicht ist, und läuft dann nur zeitweise. Die VdS 3150 verlangt von Fachbetrieben energieeffiziente Methoden wie die Intervalltrocknung. Der tatsächliche Verbrauch liegt deshalb oft unter der Tabelle. Genau deshalb zählt am Ende der Zähler, nicht die Rechnung mit dem Typenschild.
Der Stromanbieter Vattenfall rechnet auf seiner Serviceseite ein Beispiel mit 500 Kilowattstunden aus dem Trocknungsprotokoll und 39,5 Cent je Kilowattstunde vor: 197,50 Euro Mehrverbrauch. Bei einem Vertrag mit 30 Cent wären es 150 Euro, bei 45 Cent 225 Euro. Ihr Arbeitspreis steht auf der letzten Jahresrechnung oder in der Tarifbestätigung.
Drei Angaben genügen der Versicherung als Nachweis
Die Versicherung braucht drei Angaben: den Trocknungszeitraum, die verbrauchten Kilowattstunden und Ihren Arbeitspreis je Kilowattstunde. So beschreibt es Vattenfall auf seiner Serviceseite zur Trocknung nach Wasserschaden, und so ergibt es sich aus A 17.4 der VGB 2022, wonach nur nachweislich angefallene Kosten ersetzt werden. Zeitraum und Kilowattstunden stehen im Trocknungsprotokoll, den Arbeitspreis liefert Ihre Stromrechnung.
Die VdS 3150, die Richtlinie der VdS Schadenverhütung zur Leitungswasserschaden-Sanierung in der Ausgabe 2025-01, macht die Zählerpflicht zur Regel. Nach Abschnitt 6.3.5.1 ist sicherzustellen, dass die Trocknungsgeräte über einen geeichten Stromverbrauchszähler in Kilowattstunden verfügen, damit dem Versicherungsnehmer die tatsächlichen Energiekosten erstattet werden können. Ein Fachbetrieb, der ohne Zähler arbeitet, arbeitet nicht nach dieser Richtlinie.
- Trocknungsprotokoll mit Beginn und Ende der Trocknung, Anzahl und Typ der Geräte und den Zählerständen bei Aufbau und Abbau. Die VdS 3150 verlangt in Abschnitt 6.3.7 ein Protokoll mit Grundriss, Messpunkten, Messgerät und Messverfahren.
- Bestätigung des Fachbetriebs über den abgelesenen Verbrauch in Kilowattstunden, unterschrieben oder als Teil der Schlussrechnung.
- Ihre letzte Stromrechnung oder Tarifbestätigung mit dem Arbeitspreis in Cent je Kilowattstunde. Ohne diesen Wert kann die Versicherung den Betrag nicht bilden.
- Fotos der Zählerstände mit Datum, wenn Sie den Zähler selbst abgelesen haben. Ein Foto ersetzt keine Eichung, belegt aber den Ablesezeitpunkt.
- Die Schadennummer der Versicherung auf jedem Blatt, damit der Vorgang nicht im falschen Akt landet.
Wie erfassen Sie den Verbrauch, wenn Sie die Geräte selbst aufstellen?
Wer Geräte selbst mietet, übernimmt auch die Messung. Der Weg ist derselbe wie beim Fachbetrieb: ein Zähler zwischen Steckdose und Gerät, Zählerstände mit Datum, am Ende eine saubere Aufstellung. Die Reihenfolge entscheidet darüber, ob die Versicherung den Betrag anerkennt.
- Zwischenzähler besorgen: Viele Vermieter geben einen Zähler zum Gerät dazu. Fragen Sie nach einem geeichten Zähler mit MID-Kennzeichnung. Das ist die Konformitätskennzeichnung nach der europäischen Messgeräterichtlinie, die als Ersteichung gilt.
- Zählerstand bei Aufbau festhalten: Foto des Zählers mit Datum und Uhrzeit, dazu eine Notiz mit Gerätetyp und Raum. Notieren Sie bei jedem Gerät den Stand, nicht nur die Summe.
- Tageswerte mitschreiben: Ein Blatt mit Datum, Uhrzeit und Stand je Zähler. Die VdS 3150 nennt Intervalltrocknung als Regel, also dokumentieren Sie auch Pausen und Abschaltungen.
- Zählerstand bei Abbau festhalten: Wieder Foto mit Datum. Die Differenz zum Anfangsstand ist Ihr Verbrauch in Kilowattstunden.
- Arbeitspreis beilegen: Kopie der Stromrechnung mit dem Cent-Betrag je Kilowattstunde. Multiplizieren Sie Verbrauch und Arbeitspreis und schreiben Sie das Ergebnis in Euro auf die Aufstellung.
- Alles zusammen einreichen: Mietvertrag der Geräte, Zählerfotos, Tagesblatt, Stromrechnung und die Aufstellung mit Schadennummer an den Versicherer, am besten per E-Mail mit Lesebestätigung.
Was tun, wenn die Versicherung die Stromkosten kürzt oder ablehnt?
Lehnt die Versicherung die Stromkosten ab, verweisen Sie schriftlich auf § 83 Abs. 1 VVG und auf A 17.4 und A 17.7 der VGB 2022 und legen den Nachweis erneut bei. Häufige Gründe für eine Kürzung sind ein fehlender Zwischenzähler, eine Laufzeit über die Regeltrocknungszeit hinaus oder ein Verbrauch, der zum Typenschild nicht passt. Jeder dieser Gründe lässt sich mit Unterlagen entkräften.
Begründung anfordern
Bitten Sie den Versicherer in Textform um die Begründung der Kürzung. Ohne Begründung können Sie nichts widerlegen. Zuständig ist der Sachbearbeiter der Schadennummer.
Nachweis ergänzen
Fehlt der Zähler, holen Sie die Bestätigung des Fachbetriebs nach. Passt der Verbrauch nicht zum Typenschild, legen Sie die Betriebsstunden aus dem Protokoll dazu.
Abschlag verlangen
Nach § 14 Abs. 2 VVG dürfen Sie einen Monat nach der Schadenmeldung eine Abschlagszahlung in Höhe des Betrags verlangen, den der Versicherer mindestens schuldet. Das gilt auch für den unstrittigen Teil der Stromkosten.
Frist setzen
Setzen Sie eine Frist von zwei Wochen zur Zahlung. Nach A 19.3.1 der VGB 2022 ist die Entschädigung ab der Schadenanzeige zu verzinsen, wenn sie nicht binnen eines Monats geleistet wurde.
Beschwerde oder Klage
Bleibt die Zahlung aus, steht der Weg zum Versicherungsombudsmann oder zum Gericht offen. Ihr Anspruch verjährt nach § 195 BGB in drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem er entstanden ist.
Beachten Sie Ihre eigenen Pflichten. Der Gemeinsame Allgemeine Teil der GDV-Musterbedingungen (Stand Juni 2026) verlangt in B3.3.2, dass Sie den Schaden unverzüglich anzeigen, Weisungen des Versicherers einholen und befolgen und Belege beibringen, deren Beschaffung Ihnen zumutbar ist. Wer die Geräte ohne Rücksprache drei Monate laufen lässt, verletzt die Schadenminderungspflicht und muss mit einer Kürzung rechnen.
Was gilt in der Mietwohnung für Stromkosten, Mietminderung und Abschlag?
In der Mietwohnung zahlt der Vermieter den Trocknungsstrom, wenn der Mieter den Schaden nicht verursacht hat. Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg sprach Mietern am 17. März 2016 (Az. 8 C 285/15) nach einem Wasserschaden aus dem Heizkeller 2.079,11 Euro zu. Das Gericht rechnete 1,35 Kilowatt Nennleistung mal 4.986 Betriebsstunden mal 0,31 Euro je Kilowattstunde und hielt die Aufwendungen für objektiv erforderlich. Rechtsgrundlage war § 555a Abs. 3 BGB, der Aufwendungsersatz bei Erhaltungsmaßnahmen.
Das Amtsgericht Schöneberg hatte schon am 10. April 2008 (Az. 109 C 256/07) entschieden, dass der Mieter Anspruch auf Ersatz der Stromkosten hat, die der Einsatz der Trocknungsgeräte verursacht. Beide Urteile beruhen auf demselben Gedanken: Die Trocknung dient der Erhaltung der Mietsache, und die Erhaltung ist Sache des Vermieters. Der Mieter streckt den Strom nur vor.
Als Mieter zahlen Sie den Strom zunächst über Ihren eigenen Zähler und holen ihn sich vom Vermieter zurück. Reichen Sie die Aufstellung mit Zählerständen und Arbeitspreis beim Vermieter ein, nicht bei dessen Versicherung. Der Vermieter ist Ihr Vertragspartner. Weigert er sich, dürfen Sie den Betrag mit der Miete verrechnen, sollten das aber vorher schriftlich ankündigen.
Häufige Fragen
Übernimmt die Gebäudeversicherung die Stromkosten der Trocknungsgeräte?
Die Gebäudeversicherung übernimmt die Stromkosten der Trocknungsgeräte bei einem versicherten Leitungswasserschaden. Nach A 17.4 der VGB 2022 ersetzt sie versicherte Kosten, die nachweislich tatsächlich angefallen sind, und nach § 83 VVG erstattet sie Aufwendungen zur Schadenminderung. Der Nachweis läuft über einen geeichten Zwischenzähler.
Wie weise ich den Stromverbrauch der Bautrockner nach?
Den Stromverbrauch der Bautrockner weisen Sie mit drei Angaben nach: Trocknungszeitraum, verbrauchte Kilowattstunden vom Zwischenzähler und Arbeitspreis aus Ihrer Stromrechnung. Zeitraum und Kilowattstunden stehen im Trocknungsprotokoll des Fachbetriebs. Die VdS 3150 verlangt dafür einen geeichten Stromverbrauchszähler an der Anlage.
Muss der Zwischenzähler für die Trocknung geeicht sein?
Der Zwischenzähler für die Trocknung sollte geeicht sein. Die VdS 3150 schreibt in Abschnitt 6.3.5.1 einen geeichten Stromverbrauchszähler vor, und § 33 MessEG lässt Messwerte im geschäftlichen Verkehr nur von bestimmungsgemäß verwendeten Messgeräten zu. Ein Zähler mit MID-Kennzeichnung erfüllt diese Anforderung ab Werk.
Wer zahlt den Trocknungsstrom in der Mietwohnung?
In der Mietwohnung zahlt der Vermieter den Trocknungsstrom, wenn der Mieter den Wasserschaden nicht verursacht hat. Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg sprach Mietern am 17. März 2016 dafür 2.079,11 Euro zu (Az. 8 C 285/15), gerechnet aus 1,35 Kilowatt, 4.986 Betriebsstunden und 0,31 Euro je Kilowattstunde.
Wie viel Strom verbraucht ein Bautrockner in 14 Tagen?
Ein Bautrockner mit 520 Watt verbraucht in 14 Tagen Dauerbetrieb 175 Kilowattstunden, ein Gerät mit 1.200 Watt 403 Kilowattstunden. Beim BDEW-Durchschnittspreis von 37,0 Cent je Kilowattstunde sind das 64,68 Euro beziehungsweise 149,18 Euro. Mit Hygrostat und Intervalltrocknung liegt der Verbrauch darunter.
Wie lange kann ich Trocknungsstromkosten von der Versicherung nachfordern?
Trocknungsstromkosten können Sie drei Jahre lang nachfordern. § 195 BGB setzt die regelmäßige Verjährungsfrist auf drei Jahre, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Eine Abschlagszahlung dürfen Sie nach § 14 Abs. 2 VVG schon einen Monat nach der Schadenmeldung verlangen.