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Ratgeber

Wie Sie einen Wasserschaden der Versicherung melden

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Sie melden einen Wasserschaden unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, auch telefonisch oder online. Das verlangen § 30 VVG und die Musterbedingungen des GDV. Die Meldung nennt Versicherungsscheinnummer, Schadenort, Zeitpunkt, Ursache und erste Maßnahmen. Fotos vor dem Aufräumen und ausgetauschte Bauteile sind die Nachweise. Einen Monat nach der Meldung dürfen Sie eine Abschlagszahlung verlangen.

Leitungswasserschäden 2024, Aufwand der Versicherer
4,9 Milliarden Euro
Finanztip-Pressemitteilung vom 7. November 2025 nach GDV-Statistik, Stand 7. November 2025
Gemeldete Leitungswasserschäden 2024
1.130.000
Stiftung Warentest, test.de, 3. Februar 2026, Stand 3. Februar 2026
Abschlagszahlung nach Schadenmeldung
nach 1 Monat
§ 14 Abs. 2 VVG, Stand 20. September 2026

Welche Versicherung ist für Ihren Wasserschaden zuständig?

Für einen Leitungswasserschaden am Gebäude ist die Wohngebäudeversicherung zuständig, für Möbel und Kleidung die Hausratversicherung, für Schäden beim Nachbarn Ihre Privathaftpflicht. Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (VGB 2022, Stand Juni 2026) definieren Leitungswasser in A 4.2 als Wasser, das bestimmungswidrig aus Rohren der Wasserversorgung, aus Heizungs- oder Klimaanlagen, aus Wasserbetten oder Aquarien ausgetreten ist. Wasser von außen fällt nicht darunter.

Vier Schadenbilder und die zuständige Versicherung nach den GDV-Musterbedingungen VGB 2022 (Stand Juni 2026) und den Ratgebern von Stiftung Warentest und Bund der Versicherten.
SchadenZuständige VersicherungGrundlageNicht versichert
Rohrbruch, geplatzter Schlauch, undichte Heizung: Schaden an Wand, Boden, DeckeWohngebäudeversicherung des EigentümersVGB 2022, A 4.1 und A 4.2Plansch- und Reinigungswasser, Schwamm, Grundwasser (A 4.5)
Derselbe Austritt: Schaden an Möbeln, Teppich, Kleidung, ElektronikHausratversicherung des BewohnersHausratbedingungen VHB, Gefahr LeitungswasserUmgekippter Eimer, Gießkanne (Bund der Versicherten)
Wasser läuft aus Ihrer Wohnung in die NachbarwohnungIhre Privathaftpflichtversicherung, Ersatz zum ZeitwertSchadensersatz gegenüber DrittenIhr eigener Schaden (Stiftung Warentest)
Starkregen, Hochwasser, Rückstau aus dem KanalElementarschadenversicherung als ZusatzbausteinBesondere Bedingungen ElementarOhne Baustein gar nichts (VGB 2022, A 4.5.3)

Wie schnell müssen Sie den Wasserschaden melden?

Sie müssen den Wasserschaden unverzüglich melden, sobald Sie ihn bemerkt haben. So steht es in § 30 Abs. 1 VVG, und so wiederholt es der Gemeinsame Allgemeine Teil der GDV-Musterbedingungen (Stand Juni 2026) in B3.3.2.2: Der Versicherungsnehmer zeigt den Schadeneintritt unverzüglich an, gegebenenfalls auch mündlich oder telefonisch. Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Zögern, also am selben oder nächsten Tag.

Wer zu spät meldet, riskiert die Leistung. Nach § 28 Abs. 2 VVG ist der Versicherer bei vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit leistungsfrei; bei grober Fahrlässigkeit darf er die Leistung im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen. Nach § 28 Abs. 3 VVG bleibt er zur Leistung verpflichtet, wenn die Verspätung weder für den Eintritt noch für die Feststellung des Schadens ursächlich war. Diesen Beweis müssen Sie führen.

Stiftung Warentest berichtet im Februar 2026 von einem Hausbesitzer, der falsch meldete und Wochen wartete. Der Versicherer lehnte ab, der Eigentümer verlor über 70.000 Euro. Die VdS 3150, die Richtlinie der VdS Schadenverhütung zur Leitungswasserschaden-Sanierung, empfiehlt die telefonische Meldung, weil sich dann sofort klären lässt, welche Notmaßnahmen der Versicherer wünscht.

Sieben Angaben machen die Schadenmeldung vollständig

Eine vollständige Schadenmeldung nennt Vertrag, Ort, Schaden und vorhandene Unterlagen. Die VdS 3150 listet in Abschnitt 3.3 die Angaben auf, die sich für eine schnelle Schadenaufnahme bewährt haben. Sie brauchen dafür keinen Gutachter und keinen Kostenvoranschlag, nur das, was Sie am Schadentag wissen.

  • Versicherungsscheinnummer und Name des Versicherungsnehmers.
  • Schadenort mit Etage und Raum, Lage der Schadenstelle innerhalb oder außerhalb des Gebäudes, Ansprechpartner vor Ort mit Telefonnummer.
  • Was ist passiert, wann haben Sie den Schaden bemerkt, wodurch ist er entstanden, soweit erkennbar.
  • Welche Schäden sind bisher sichtbar: Räume, Bauteile, Einrichtung, Wasserstandsmarken.
  • Welche Maßnahmen haben Sie eingeleitet: Wasser abgestellt, Strom abgeschaltet, Wasser entfernt, Betrieb gerufen.
  • Erste Einschätzung der Schadenhöhe, wenn Sie eine haben, sonst ausdrücklich offen lassen.
  • Vorhandene Unterlagen: Fotos, Kostenvoranschläge, Rechnungen des Notdienstes.

Die Meldewege sind Telefon, Brief, E-Mail, Online-Formular oder App des Versicherers. Auch Ihr Vertreter oder Makler nimmt die Meldung entgegen und leitet sie weiter. Bitten Sie in jedem Fall um eine Schadennummer und notieren Sie Datum und Uhrzeit der Meldung. Bei einer telefonischen Meldung schicken Sie am selben Tag eine E-Mail hinterher, die das Gespräch zusammenfasst.

Welche Nachweise sichern Ihnen die Erstattung?

Der wichtigste Nachweis ist das unveränderte Schadenbild. Nach B3.3.2.2 Buchstabe d der GDV-Musterbedingungen lassen Sie das Schadenbild so lange unverändert, bis der Versicherer die Schadenstelle freigegeben hat. Sind Veränderungen unumgänglich, etwa weil Wasser entfernt werden muss, dokumentieren Sie den Zustand vorher nachvollziehbar durch Fotos und bewahren beschädigte Sachen bis zur Besichtigung auf.

  1. Übersichtsfotos jedes betroffenen Raums, bevor Sie aufräumen. Die VdS 3150 nennt als Motive die Stelle des Wasseraustritts, durchfeuchtete Bereiche mit Wasserstandsmarken und betroffene Einrichtung.
  2. Detailfotos, auf denen die Beschädigung eindeutig zu erkennen ist, mit einem Maßstab wie einem Zollstock im Bild.
  3. Ausgetauschte Bauteile aufbewahren: Schläuche, Armaturen, Rohrabschnitte. Sie belegen die Ursache und damit die Ersatzpflicht. Die VdS 3150 verlangt die Aufbewahrung bis zur Freigabe durch die Versicherung.
  4. Beschädigten Hausrat nicht entsorgen, bevor die Hausratversicherung zugestimmt hat. Ein Verzeichnis mit Kaufdatum und Neupreis je Gegenstand anlegen.
  5. Jede Rechnung sammeln: Notdienst, Leckortung, Trocknung, Handwerker. Die VGB 2022 ersetzen nach A 17.4 nur Kosten, die nachweislich tatsächlich angefallen sind.
  6. Trocknungsprotokoll vom Fachbetrieb verlangen. Nach VdS 3150, Abschnitt 6.3.7, enthält es Grundriss, Messpunkte, Messgerät, Messverfahren und den Verlauf bis zur Ausgleichsfeuchte.

Wann zahlt die Versicherung und was tun Sie bei einer Kürzung?

Die Entschädigung wird fällig, wenn der Versicherer den Anspruch dem Grund und der Höhe nach festgestellt hat. So regeln es § 14 Abs. 1 VVG und A 19.1.1 der VGB 2022. Dauern die Erhebungen länger als einen Monat, dürfen Sie nach § 14 Abs. 2 VVG eine Abschlagszahlung in Höhe des Betrags verlangen, den der Versicherer mindestens schuldet. Nach A 19.3.1 verzinst er die Entschädigung ab der Schadenanzeige, wenn er nicht binnen eines Monats zahlt.

Von der Meldung bis zur Zahlung
  1. Tag 0: Meldung

    Sie melden telefonisch oder online, erhalten eine Schadennummer und holen Weisungen zu Notmaßnahmen ein. Zuständig: Sie und der Sachbearbeiter.

  2. Tag 1 bis 7: Besichtigung oder Freigabe

    Der Versicherer schickt einen Regulierer, beauftragt einen Sanierer aus seinem Netz oder gibt die Schadenstelle telefonisch frei. Erst danach dürfen Sie Bauteile entfernen.

  3. Woche 1 bis 3: Leckortung und Trocknung

    Der Fachbetrieb findet die Ursache, repariert die Schadenstelle und trocknet. Die VdS 3150 nennt 14 bis 21 Tage Regeltrocknungszeit. Sie sammeln Rechnungen und Protokoll.

  4. Ab Monat 1: Abschlag

    Ist der Anspruch noch nicht abschließend festgestellt, verlangen Sie nach § 14 Abs. 2 VVG schriftlich den Mindestbetrag als Abschlag.

  5. Bei Streit: Sachverständigenverfahren

    Über die Schadenhöhe entscheidet auf Verlangen einer Partei ein Sachverständigenverfahren nach A 18 der VGB 2022. Jede Seite benennt einen Sachverständigen, beide einen Obmann.

Kürzt der Versicherer wegen einer Obliegenheitsverletzung, verlangen Sie die Begründung in Textform. Bei Auskunfts- und Aufklärungspflichten darf er die Leistung nach § 28 Abs. 4 VVG nur verweigern, wenn er Sie vorher in Textform auf diese Folge hingewiesen hat. Legen Sie dar, dass die Verspätung oder Veränderung für die Feststellung des Schadens nicht ursächlich war. Bleibt die Kürzung, steht der Weg zum Versicherungsombudsmann offen.

Was gilt in der Mietwohnung und bei Schäden in der Nachbarwohnung?

In der Mietwohnung reguliert die Gebäudeversicherung des Vermieters die Schäden am Gebäude, die Hausratversicherung des Mieters die Schäden an dessen Eigentum. So beschreibt es der Bund der Versicherten in seinem Ratgeber vom 24. Oktober 2024. Der Mieter meldet deshalb dem Vermieter und seiner Hausratversicherung, der Vermieter seiner Gebäudeversicherung. Wer nur eine der beiden Meldungen macht, lässt die andere Hälfte des Schadens offen.

Läuft Wasser aus Ihrer Wohnung in die Wohnung darunter, ist Ihre Privathaftpflichtversicherung zuständig, wenn Sie den Schaden schuldhaft verursacht haben. Der Bund der Versicherten nennt als Beispiel die auslaufende Waschmaschine. Die Haftpflicht ersetzt dem Nachbarn den Zeitwert, nicht den Neuwert. Ihren eigenen Schaden übernimmt sie nicht.

Grobe Fahrlässigkeit kostet Leistung. Die Verbraucherzentrale erklärt in ihrem Ratgeber vom 17. April 2025, dass eine kurze Abwesenheit von zwei bis drei Stunden während des Waschgangs unschädlich ist. Wer die Maschine am Samstagmorgen anstellt und ins Wochenende fährt, handelt grob fahrlässig. Stiftung Warentest nennt weitere Fälle: nicht heizen und die Leitung einfrieren lassen, den Außenwasserhahn bei Frost nicht entleeren, bei alten Maschinen ohne Aquastopp den Hahn nach dem Waschgang offen lassen.

Häufige Fragen

Wie schnell muss ich einen Wasserschaden der Versicherung melden?

Einen Wasserschaden melden Sie unverzüglich, also am selben oder nächsten Tag, nachdem Sie ihn bemerkt haben. § 30 Abs. 1 VVG und die GDV-Musterbedingungen verlangen die unverzügliche Anzeige, auch telefonisch. Bei vorsätzlicher Verspätung ist der Versicherer leistungsfrei, bei grob fahrlässiger darf er nach § 28 Abs. 2 VVG kürzen.

Welche Versicherung zahlt bei einem Wasserschaden in der Mietwohnung?

Bei einem Wasserschaden in der Mietwohnung zahlt die Gebäudeversicherung des Vermieters für Wände, Böden und Decken und die Hausratversicherung des Mieters für Möbel, Kleidung und Geräte. Schäden in der Nachbarwohnung übernimmt die Privathaftpflicht des Verursachers. Der Mieter meldet nach § 536c BGB auch dem Vermieter.

Darf ich nach einem Wasserschaden aufräumen, bevor die Versicherung da war?

Nach einem Wasserschaden dürfen Sie aufräumen, wenn Sie den Zustand vorher mit Fotos dokumentieren und beschädigte Sachen aufbewahren. Die GDV-Musterbedingungen verlangen in B3.3.2.2, das Schadenbild bis zur Freigabe unverändert zu lassen; unumgängliche Veränderungen wie das Entfernen von Wasser sind erlaubt, wenn Sie sie nachvollziehbar festhalten.

Wann zahlt die Versicherung nach einem Wasserschaden?

Die Versicherung zahlt nach einem Wasserschaden, sobald sie den Anspruch dem Grund und der Höhe nach festgestellt hat. Dauert das länger als einen Monat seit der Meldung, können Sie nach § 14 Abs. 2 VVG eine Abschlagszahlung in Höhe des Mindestbetrags verlangen. Ab der Anzeige verzinst der Versicherer nach A 19.3.1 der VGB 2022 die Entschädigung.

Zahlt die Gebäudeversicherung bei einer undichten Silikonfuge in der Dusche?

Die Gebäudeversicherung zahlt nicht bei einer undichten Silikonfuge in der Dusche. Der Bundesgerichtshof entschied am 20. Oktober 2021 (Az. IV ZR 236/20), dass Nässeschäden durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand kein versicherter Leitungswasserschaden sind, weil die Fuge nicht zum Rohrsystem gehört.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. § 30 VVG, Anzeige des Versicherungsfalles, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. § 28 VVG, Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 14 VVG, Fälligkeit der Geldleistung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. § 536c BGB, Während der Mietzeit auftretende Mängel; Mängelanzeige durch den Mieter, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 2022, Wohnflächenmodell), Teil A, Stand Juni 2026, Abschnitte A 4, A 17, A 18 und A 19, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV),
  6. Gemeinsamer Allgemeiner Teil für die Sachversicherung (Monoline-Variante), Stand Juni 2026, Abschnitt B3.3.2 Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV),
  7. Richtlinien zur Leitungswasserschaden-Sanierung, VdS 3150 : 2025-01 (02), Abschnitte 2, 3 und 6.3.7, VdS Schadenverhütung GmbH,
  8. BGH-Urteil IV ZR 236/20 vom 20. Oktober 2021: Undichte Fuge ist kein versicherter Leitungswasserschaden, Fachverband Sanierung und Umwelt (FSU e.V.),
  9. Wasserschaden: Welche Versicherung wann zahlt (Stand 3. Februar 2026), Stiftung Warentest (test.de),
  10. Leitungswasserschaden in der Wohnung: welche Versicherung zahlt wann? (24. Oktober 2024), Bund der Versicherten e.V.,
  11. Waschmaschinen: Wann die Versicherung bei einem Wasserschaden zahlt (17. April 2025), Verbraucherzentrale,
  12. Leitungswasserschäden steigen stark und verteuern die Wohngebäudeversicherung massiv (Pressemitteilung vom 7. November 2025 mit GDV-Zahlen), Finanztip Verbraucherinformation gGmbH,

Einsatz von Sprachmodellen

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Korrekturweg

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Stand dieser Angaben: 20. September 2026.