Warum es keine staatliche Zulassung für Schimmelsanierer gibt
Für die Schimmelpilzsanierung gibt es in Deutschland keinen eigenen Ausbildungsberuf und keine behördliche Prüfung oder Zulassung. Das schreibt die VdS 3151, die Richtlinie der VdS Schadenverhütung zur Schimmelpilzsanierung nach Leitungswasserschäden, ausdrücklich fest: Es gibt derzeit keinen Ausbildungsberuf, der die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten umfassend vermittelt, und entsprechend große Unterschiede in der Qualität der Sanierungsunternehmen.
Das bedeutet nicht, dass jeder Betrieb geeignet ist. Es bedeutet, dass die Prüfung bei Ihnen liegt statt bei einer Kammer oder Behörde. Die VdS 3151 selbst nennt dafür drei Kriterien, die sich nachprüfen lassen, auch ohne Fachwissen.
- Qualifiziertes Personal: Kenntnis der einschlägigen Regelwerke wie der Biostoffverordnung und der DGUV-Information 201-028, dazu Grundwissen über Mikrobiologie und Baustoffe.
- Geeignete Geräte und Ausrüstung: für Sanierung und Arbeitsschutz, etwa Unterdruckhaltung, Industriesauger mit Filtern der Staubklasse H und persönliche Schutzausrüstung.
- Referenzen: nachprüfbare frühere Aufträge, keine bloße Selbstauskunft.
Diese drei Kriterien sind bewusst niedrigschwellig gehalten: Sie lassen sich am Telefon oder per E-Mail abfragen, ohne dass Sie selbst die Biostoffverordnung kennen müssen. Ein Betrieb, der auf keine der drei Fragen eine konkrete Antwort hat, sollte nicht den Zuschlag bekommen, unabhängig vom Preis des Angebots.
Welche Nachweise ein Fachbetrieb vorlegen sollte
Ein Sachkundenachweis bescheinigt, dass eine Fachkraft eine Schulung zur Bewertung und Beseitigung von Schimmelschäden absolviert hat, wie der Ratgeber zum Sachkundenachweis Schimmelsanierung im Glossar erklärt. Verbandsschulungen füllen damit die Lücke, die eine fehlende staatliche Ausbildung hinterlässt.
Der Bundesverband Schimmelpilzsanierung (BSS) bietet dafür den Lehrgang B mit acht Modulen an, darunter Erfolgskontrolle nach Sanierung, Innenraumdiagnostik, Messtechnik und Bauphysik sowie rechtliche Grundlagen. Jedes Modul dauert ein bis zwei Tage, kostet je nach Länge 770 bis 1.160 Euro netto und endet mit einer schriftlichen Prüfung. Wer besteht, erhält für dieses Themengebiet einen eigenen Fachkundenachweis. Ein Betrieb, der in diese Module investiert, hat einen nachvollziehbaren Grund, das auch zu zeigen: Bitten Sie im Zweifel um die Teilnahmebestätigung mit Modulnummer und Datum, nicht nur um ein allgemeines Firmenzertifikat.
| Register | Wofür es steht | Was Sie dort finden |
|---|---|---|
| Expertenliste des Bundesverbands Schimmelpilzsanierung (BSS) | Ausführende Sanierungsfachkräfte und Trocknungsfachkräfte | Nach Postleitzahl durchsuchbar, mit Angabe der jeweiligen Qualifikationsstufe |
| Bundesweites IHK-Sachverständigenverzeichnis (SVV) | Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, unter anderem für Schäden an Gebäuden | Unabhängige Gutachter, die nicht gleichzeitig die Sanierung anbieten |
Woran Sie einen unseriösen Anbieter erkennen
Ein klares Warnzeichen nennt das Umweltbundesamt selbst: Firmen, die einen Schimmelbefall ausschließlich mit Desinfektionsmitteln bekämpfen wollen, sind unseriös. Eine Desinfektion tötet zwar Mikroorganismen ab, entfernt aber weder das befallene Material noch die Feuchtequelle, die den nächsten Befall auslöst. Auch die VdS 3151 verwendet den Begriff Desinfektion deshalb bewusst nicht mehr, sondern spricht von Biozideinsatz als Ergänzung zur Reinigung, nicht als deren Ersatz.
Nennt das Angebot, wie die Feuchtequelle beseitigt wird, und nicht nur die Reinigung selbst?
Legt der Betrieb einen Sachkundenachweis oder eine Mitgliedschaft in einem Fachverband wie dem BSS vor?
Das Angebot erfüllt die Grundkriterien. Vergleichen Sie es trotzdem mit einem zweiten, um den Preis einzuordnen.
Fragen Sie gezielt nach Qualifikation und Referenzen nach, bevor Sie unterschreiben.
Ein Angebot ohne Aussage zur Ursache behandelt nur das Symptom. Holen Sie ein zweites Angebot ein, das die Feuchtequelle einbezieht.
Weitere Warnzeichen aus der Praxis von Verbraucherzentralen zu handwerklichen Notdienstleistungen lassen sich auf die Schimmelsanierung übertragen: ein Festpreis ohne Besichtigung der Fläche, Drängen auf sofortige Unterschrift und eine Rechnung ohne Einzelposten. Wer nach Abschluss keine Arbeitsberichte, kein Abnahmeprotokoll und keine Rechnung mit nachvollziehbaren Positionen erhält, kann weder gegenüber der Versicherung noch beim Finanzamt etwas nachweisen.
Ein weiterer Unterschied zu vielen anderen Bauhandwerken: Schimmelsanierung ist kein zulassungspflichtiges Handwerk nach der Handwerksordnung, sie wird meist als freies Gewerbe oder in Verbindung mit dem oben genannten Sachkundenachweis ausgeübt. Ein Blick in die Handwerksrolle der örtlichen Handwerkskammer hilft bei diesem Gewerbe deshalb nicht weiter, anders als etwa bei einem Elektro- oder Sanitärbetrieb. Die BSS-Expertenliste und das IHK-Sachverständigenverzeichnis übernehmen hier ersatzweise die Funktion, die anderswo die Handwerksrolle hat.
Wann reicht ein Maler ohne Schimmel-Sachkunde nicht aus?
Entscheidend ist nicht das Gewerbe, sondern die Qualifikation. Ein Malerbetrieb, der einen anerkannten Sachkundenachweis für Schimmelpilzsanierung vorweisen kann, darf dieselben Arbeiten ausführen wie ein spezialisierter Sanierungsbetrieb. Ohne diesen Nachweis fehlt bei einer Fläche über 0,5 Quadratmetern die von der VdS 3151 verlangte fachkundige Begleitung, wie der Ratgeber zur Schimmelbeseitigung nach einem Wasserschaden im Detail beschreibt.
Ein reiner Anstrich mit fungizider Farbe kaschiert oberflächlichen Befall, beseitigt aber weder tiefer sitzendes Material noch die Ursache. Fragen Sie deshalb konkret, ob der beauftragte Maler die Sanierung nach dem UBA-Leitfaden oder der VdS 3151 durchführt oder nur überstreicht. Mehrere Malerbetriebe lassen sich inzwischen gezielt für Schimmelpilzsanierung schulen und weisen den Sachkundenachweis auf ihrer eigenen Seite aus, genau wie ein spezialisierter Sanierungsbetrieb. Der Name des Gewerbes auf der Visitenkarte sagt über die Qualifikation also wenig aus, das Zertifikat schon.
Wie ordnet die DGUV-Information 201-028 den Arbeitsschutz ein?
Ein qualifizierter Betrieb stuft jeden Auftrag vor Beginn in eine von vier Gefährdungsklassen der DGUV-Information 201-028 ein. Diese Einstufung entscheidet, welche Schutzausrüstung und welche Abschottung notwendig sind, und ist deshalb ein guter Indikator für die Sorgfalt eines Angebots: Wer die Gefährdungsklasse nicht nennt, hat sie möglicherweise nicht ermittelt.
| Klasse | Wann sie greift | Schutzmaßnahme |
|---|---|---|
| Klasse 1 | Geringe Exposition, kleine Fläche | Atemschutz kann entfallen |
| Klasse 2a | Erhöhte Exposition | Staubdichter Zugang, etwa Folientür mit Reißverschluss, Sanierungsbereich klein halten |
| Klasse 2b | Erhöhte Exposition, Abschottung allein reicht nicht | Zusätzliche Schleuse erforderlich |
| Klasse 3 | Sehr hohe Exposition, unabhängig von der Dauer | Umfassende Schutzmaßnahmen, Vollschutz |
Ab Klasse 2b verlangt die DGUV-Information eine Schleuse: eine zweite, vorgeschaltete Kammer aus Folie, durch die Personal und Material den abgeschotteten Bereich nur nach einem Kleidungswechsel oder einer Reinigung verlassen. Wer diesen Aufwand im Angebot nicht wiederfindet, obwohl die befallene Fläche mehrere Quadratmeter umfasst, hat entweder die Klasse zu niedrig angesetzt oder plant, ohne Schleuse zu arbeiten. Ein Betrieb, der Ihnen die Einstufung auf Nachfrage erklären kann, hat sich mit dem konkreten Schaden auseinandergesetzt statt eine Pauschale anzubieten.
In welcher Reihenfolge prüfen Sie einen Anbieter?
Die folgenden fünf Schritte bringen Sie vom ersten Kontakt zur Auftragsvergabe, ohne dass Sie selbst Fachwissen zur Mikrobiologie brauchen. Jeder Schritt baut auf einem Kriterium auf, das dieser Ratgeber vorher einzeln erklärt hat, und lässt sich in einem einzigen Telefonat abarbeiten.
- Qualifikation abfragen: Bitten Sie um einen Sachkundenachweis, zum Beispiel des BSS, oder prüfen Sie die Firma in der BSS-Expertenliste nach Postleitzahl.
- Vor-Ort-Termin verlangen: Ein seriöser Betrieb besichtigt die Fläche, bevor er einen Preis nennt, statt am Telefon einen Festpreis zu schätzen.
- Ursachenklärung einfordern: Lassen Sie sich erklären, wie die Feuchtequelle gefunden und beseitigt wird, nicht nur wie der Befall entfernt wird.
- Gefährdungsklasse erfragen: Ein Betrieb, der die Einstufung nach DGUV-Information 201-028 nennen kann, hat den Schaden sorgfältig bewertet.
- Erfolgskontrolle vereinbaren: Klären Sie vor Auftragsvergabe, ob eine Sichtkontrolle oder eine Freimessung der Raumluft Teil der Leistung ist, wie der Ratgeber zur Erfolgskontrolle beschreibt.
Häufige Fragen
Gibt es eine staatliche Zulassung für Schimmelsanierer?
Eine staatliche Zulassung für Schimmelsanierer gibt es in Deutschland nicht. Die VdS 3151 stellt fest, dass es keinen eigenen Ausbildungsberuf und keine behördliche Prüfung für diesen Bereich gibt, deshalb schwankt die Qualität der Anbieter stark.
Woran erkenne ich einen qualifizierten Schimmelsanierer?
Einen qualifizierten Schimmelsanierer erkennen Sie an geschultem Personal mit Sachkundenachweis, geeigneten Geräten für Sanierung und Arbeitsschutz sowie prüfbaren Referenzen. Diese drei Kriterien nennt die VdS 3151 ausdrücklich für einen Fachbetrieb.
Reicht ein Maler für die Schimmelsanierung aus?
Ein Maler reicht aus, wenn er einen anerkannten Sachkundenachweis für Schimmelpilzsanierung vorlegen kann. Ohne diesen Nachweis fehlt bei einer Fläche über 0,5 Quadratmetern die fachkundige Begleitung, die die VdS 3151 verlangt, und ein reiner Anstrich beseitigt weder tiefer sitzenden Befall noch die Ursache.
Woran erkenne ich einen unseriösen Schimmelsanierer?
Unseriös sind laut Umweltbundesamt Firmen, die Schimmel ausschließlich mit Desinfektionsmitteln bekämpfen wollen, ohne Material auszubauen oder die Ursache zu beseitigen. Weitere Warnzeichen sind ein Festpreis ohne Besichtigung, Drängen auf sofortige Unterschrift und eine Rechnung ohne Einzelposten.
Wo finde ich eine öffentliche Liste geprüfter Schimmelsanierer?
Der Bundesverband Schimmelpilzsanierung führt eine öffentliche, nach Postleitzahl durchsuchbare Expertenliste mit Sanierungs- und Trocknungsfachkräften. Für einen unabhängigen Gutachter führt zusätzlich die Industrie- und Handelskammer ein bundesweites Verzeichnis öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.
Sollten Gutachter und Sanierungsbetrieb dieselbe Firma sein?
Bei größeren oder strittigen Schäden sollten Gutachten und Sanierung an zwei verschiedene Betriebe gehen. Eine Firma, die zugleich begutachtet und saniert, hat einen wirtschaftlichen Anreiz, den Arbeitsumfang großzügig zu bemessen.