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Wie Sie prüfen, ob die Schimmelsanierung erfolgreich war

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Bei kleineren Schäden reicht nach der VdS 3151 eine Sichtkontrolle auf Feuchte, Verfärbung, Verunreinigung und Geruch. Bei größeren Schäden, etwa ab Gefährdungsklasse 3, kommt eine begleitende Probenahme und Analytik durch eine fachkundige Person hinzu. Erst nach bestätigtem Erfolg dürfen Schutzmaßnahmen entfallen und neue Baustoffe eingebracht werden.

Raumluftmessung mit Luftkeim- oder Partikelsammlung
150 bis 400 Euro je Raum
baulisten.de, Marktübersicht Raumluftmessung, Stand 22. September 2026
MVOC-Messung zur Klärung von verdecktem Befall
250 bis 600 Euro
baulisten.de, Marktübersicht Raumluftmessung, Stand 22. September 2026
Mindestabschaltzeit von Luftreinigungsgeräten vor der Probenahme
12 Stunden
VdS 3151 : 2020-03 (02), Abschnitt 7, Stand 22. September 2026

Wann reicht eine Sichtkontrolle und wann nicht?

Nach Abschluss der Schimmelpilzsanierung und vor dem Wiederaufbau ist immer eine Erfolgskontrolle durchzuführen, so die VdS 3151, die Richtlinie der VdS Schadenverhütung zur Schimmelpilzsanierung nach Leitungswasserschäden. Bei kleineren Schäden ist eine visuelle Kontrolle ausreichend. Bei Sanierungsarbeiten größeren Umfangs, etwa der Gefährdungsklasse 3 nach der DGUV-Information 201-028, umfasst die Erfolgskontrolle in der Regel zusätzlich eine begleitende Probenahme und Analytik durch eine fachkundige Person.

Der Umfang der Untersuchung und ihre Bewertung sind objekt- und schadenbezogen festzulegen, es gibt also keine feste Quadratmeterzahl, ab der automatisch gemessen werden muss. Das entscheidet die fachkundige Person nach der Erstbegehung, wie der Ratgeber zum qualifizierten Schimmelsanierer beschreibt. Ein einzelnes verfärbtes Badezimmer mit klarer Ursache und schnell beseitigter Feuchtequelle verlangt danach eine andere Kontrolltiefe als ein Wasserschaden, der sich über mehrere Zimmer und eine Dämmschicht unter dem Estrich ausgebreitet hat.

Diese Einzelfallentscheidung ist kein Schlupfloch, sondern die logische Folge daraus, dass es für die Schimmelsanierung selbst keine feste Berufsordnung gibt, wie der Ratgeber zum qualifizierten Schimmelsanierer erklärt: Ohne einheitliches Ausbildungsprofil kann auch die Kontrolle nicht schematisch aus einer einzigen Tabelle folgen, sie muss zum tatsächlichen Schaden passen.

Welche vier Kontrollschritte gehören immer dazu?

Unabhängig vom Umfang der Sanierung nennt die VdS 3151 vier Kontrollschritte, die immer erforderlich sind.

  1. Feuchtigkeit prüfen: Die verbliebenen, getrockneten Bauteile müssen im Bereich der bauteilüblichen Ausgleichsfeuchtigkeit liegen, nicht nur oberflächlich trocken wirken.
  2. Sichtbaren Befall prüfen: Die Oberflächen der verbliebenen Bauteile werden kontrolliert, besonders verfärbte und ehemals feuchte Bereiche.
  3. Verunreinigungen prüfen: Nach einer Feinreinigung müssen Oberflächen staubfrei sein. Ein einfacher Wischtest ohne Laboranalytik zeigt das.
  4. Geruch prüfen: Es darf keine schadenbedingte Geruchsbelästigung mehr bestehen.

Halten Sie alle vier Kontrollschritte schriftlich fest, mit Datum, Messstelle und Ergebnis, ähnlich wie es beim Trocknungsprotokoll einer technischen Trocknung üblich ist. Ohne diese Dokumentation lässt sich später, etwa bei einem erneuten Verdacht oder gegenüber der Versicherung, nicht mehr nachweisen, dass und wie die Kontrolle stattgefunden hat.

Wann verlangt die VdS 3151 zusätzlich eine Messung?

Bei umfangreichen Sanierungen sind laut VdS 3151 in der Regel Kontrollmessungen sowie Probenahmen für eine Laboruntersuchung erforderlich. Zwei Verfahren stehen dafür zur Verfügung, mit unterschiedlicher Aussagekraft.

Zwei Messverfahren zur Erfolgskontrolle nach VdS 3151, Abschnitt 7, mit ihrer jeweiligen Grenze.
VerfahrenWas erfasst wirdGrenze
Gesamtpartikelmessung (mikroskopische Auswertung, meist 200 Liter Luftvolumen)Keimfähige und nicht keimfähige SporenNach einem Biozideinsatz das einzig geeignete Verfahren
Luftkeimmessung (kultivierende Auswertung)Nur keimfähige Sporen, die auf dem Nährboden anwachsenNach einer Biozidbehandlung ungeeignet, weil abgetötete Sporen nicht erfasst werden
Klebefilmpräparate von OberflächenKeimfähige und nicht mehr keimfähige Partikel und SporenGibt auch nach Biozideinsatz Auskunft über den Reinigungszustand
Abklatsch- oder Wischproben, kultivierend ausgewertetNur keimfähige SporenNach vorangegangener Biozidbehandlung nicht geeignet

Für die Freimessung der Raumluft empfiehlt die VdS 3151 deshalb Gesamtpartikelmessungen mit mikroskopischer Auswertung, in der Regel mit einem aufgenommenen Luftvolumen von 200 Litern. Vorgaben zur Durchführung liefert zusätzlich das WTA-Merkblatt 4-12 zu Zielen und Kontrolle von Schimmelpilzschadensanierung in Innenräumen (Ausgabe 11.2016) sowie die DIN ISO 16000-19 zur Probenahmestrategie. Beide Regelwerke gehen laut VdS 3151 in Details wie der Luftbewegung während der Messung unterschiedlich vor, die konkrete Vorgehensweise legt deshalb der Sachverständige fest.

Der Unterschied zwischen den beiden Messverfahren ist nicht nur akademisch. Nach einem Biozideinsatz sind viele Sporen zwar abgetötet, aber als Partikel weiterhin vorhanden und können weiterhin allergen wirken. Eine Luftkeimmessung, die nur noch keimfähige, also lebende und auf dem Nährboden anwachsende Sporen zählt, würde in diesem Fall einen sauberen Zustand vortäuschen, obwohl noch erhebliche Mengen an Sporenmaterial in der Luft hängen. Deshalb gilt nach Biozideinsatz ausschließlich die Gesamtpartikelmessung als geeignet, wie die Tabelle oben zeigt.

Wie wird die Raumluft für die Freimessung vorbereitet?

Die Untersuchung der Raumluft ermöglicht eine Aussage zum Reinigungszustand nach Abschluss der Sanierung, aber nur wenn die Messbedingungen sauber eingehalten werden. Ein häufig übersehener Punkt: Luftreinigungsgeräte sollten mindestens zwölf Stunden vor einer Raumluftprobenahme abgeschaltet werden, weil sie sonst die Messung selbst verfälschen und einen besseren Zustand vortäuschen, als er ohne Gerät bestünde. Auch offene Fenster, starker Wind oder ein kurz zuvor gelüfteter Raum verändern das Ergebnis, weshalb eine seriöse Messung Wetter und Lüftungszustand im Protokoll festhält.

Reicht eine einzelne Raumluftmessung als Beleg?

Steht im selben Gebäude ein schadenfreier Vergleichsraum mit gleicher Nutzung und gleichen baulichen Bedingungen zur Verfügung?

Ja

Dann kann eine Referenzmessung in diesem Raum die Bewertung deutlich verlässlicher machen als ein absoluter Grenzwert.

Nein

Liegt nur eine einzelne Sporenkonzentration einer bestimmten Spezies leicht über dem, was sonst üblich wäre?

Ja

Laut VdS 3151 können geringfügige Überschreitungen einzelner Spezies akzeptabel sein. Die Bewertung muss sich immer auf die Gesamtbetrachtung aller Ergebnisse beziehen.

Nein

Ohne Vergleichsraum und mit auffälligem Gesamtbild ist eine erneute Prüfung der Sanierungsschritte nötig, bevor der Bereich freigegeben wird.

Was kostet eine Freimessung und wer zahlt sie?

Eine Raumluftmessung mit Luftkeim- oder Partikelsammlung kostet je Raum zwischen 150 und 400 Euro, ergänzende Materialproben 50 bis 150 Euro und Oberflächenproben 30 bis 100 Euro je Probe. Soll zusätzlich die MVOC-Konzentration bestimmt werden, also mikrobiell verursachte flüchtige organische Verbindungen als Hinweis auf verdeckten Befall, kommen 250 bis 600 Euro hinzu. Ein dokumentierter Beispielfall mit Begehung, zwei Luftproben samt Außenluftvergleich und schriftlichem Bericht lag bei rund 480 Euro.

  • Anzahl der Messpunkte: Jeder betroffene Raum wird einzeln berechnet, ein Referenzraum oder ein Außenluftvergleich kommt meist hinzu.
  • Art des Verfahrens: Gesamtpartikelmessungen mit mikroskopischer Auswertung sind aufwendiger als eine reine Luftkeimmessung.
  • Ob eine MVOC-Messung zur Klärung von verdecktem Befall zusätzlich beauftragt wird.
  • Ob die Sanierungsfirma die Freimessung selbst anbietet oder ein unabhängiges Labor beauftragt werden muss.

Wer die Kosten trägt, folgt derselben Logik wie bei der Sanierung selbst: Ist der Schimmel Folge eines versicherten Leitungswasserschadens, gehört die Erfolgskontrolle zur Sanierungsleistung und damit zur Schadenregulierung, wie der Ratgeber zu den Kosten einer Schimmelsanierung erläutert. Ohne diesen Zusammenhang zahlen Sie die Freimessung selbst, können die Arbeitskosten aber teilweise über den Steuerbonus für Handwerkerleistungen zurückholen. Klären Sie die Kostenübernahme nach Möglichkeit vor der Messung mit dem Versicherer, nicht erst nach Erhalt der Rechnung.

Was tun, wenn die Erfolgskontrolle durchfällt?

Fällt eine Kontrolle durch, heißt das nicht automatisch, dass die gesamte Sanierung von vorn beginnt. Die VdS 3151 verlangt eine Bewertung der Gesamtsituation, keine automatische Ablehnung bei jeder einzelnen Abweichung.

In der Praxis bedeutet ein durchgefallenes Ergebnis meist eine gezielte Nachreinigung der auffälligen Stelle, gefolgt von einer erneuten Teilmessung nur an dieser Stelle, nicht zwingend eine komplette Wiederholung aller Messpunkte. Halten Sie das Ergebnis schriftlich fest, insbesondere wenn die Versicherung die Kosten der Nachbesserung übernehmen soll: Ohne dokumentierten Grund für die Nachbesserung wird die Kostenübernahme in der Praxis häufig strittig.

Ein wiederholt durchgefallenes Ergebnis an derselben Stelle ist dagegen ein Hinweis darauf, dass die eigentliche Feuchtequelle noch nicht gefunden wurde, nicht darauf, dass die Reinigung ungenügend war. In diesem Fall lohnt sich vor jeder weiteren Nachreinigung eine erneute Leckortung oder eine Bauteilöffnung an einer anderen, bisher nicht geprüften Stelle. Wie der gesamte Sanierungsablauf von der Schadenmeldung bis zu diesem letzten Schritt zusammenhängt, fasst der Ratgeber zur Schimmelbeseitigung nach einem Wasserschaden im Überblick zusammen.

Häufige Fragen

Reicht eine Sichtkontrolle nach der Schimmelsanierung aus?

Bei kleineren Schäden reicht eine Sichtkontrolle auf Feuchte, Verfärbung, Verunreinigung und Geruch aus, so die VdS 3151. Bei größeren Sanierungen, etwa ab Gefährdungsklasse 3, verlangt die Richtlinie zusätzlich eine begleitende Probenahme und Analytik durch eine fachkundige Person.

Was ist eine Freimessung nach einer Schimmelsanierung?

Eine Freimessung ist eine Raumluftmessung, die nach Abschluss der Sanierung prüft, ob die Sporenkonzentration wieder im üblichen Bereich liegt. Empfohlen wird nach VdS 3151 eine Gesamtpartikelmessung mit mikroskopischer Auswertung, weil sie auch nach einer Biozidbehandlung noch aussagekräftig ist.

Was kostet eine Freimessung?

Eine Raumluftmessung kostet 150 bis 400 Euro je Raum, Material- und Oberflächenproben 30 bis 150 Euro je Probe. Eine zusätzliche MVOC-Messung bei Verdacht auf verdeckten Befall kostet 250 bis 600 Euro.

Warum ist eine Luftkeimmessung nach einer Biozidbehandlung ungeeignet?

Eine Luftkeimmessung mit kultivierender Auswertung erfasst nur noch keimfähige Sporen. Nach einer Biozidbehandlung sind viele Sporen abgetötet, aber weiterhin gesundheitlich relevant, deshalb ist stattdessen eine Gesamtpartikelmessung mit mikroskopischer Auswertung nötig.

Wie lange vor einer Raumluftmessung müssen Luftreiniger abgeschaltet werden?

Luftreinigungsgeräte sollten laut VdS 3151 mindestens zwölf Stunden vor einer Raumluftprobenahme abgeschaltet werden. Sonst verfälscht das Gerät die Messung und täuscht einen besseren Reinigungszustand vor, als tatsächlich erreicht wurde.

Was passiert, wenn die Erfolgskontrolle durchfällt?

Eine fachkundige Person klärt zuerst die Ursache, etwa eine unvollständige Demontage oder eine weiterhin aktive Feuchtequelle, bevor nachgebessert wird. Meist folgt eine gezielte Nachreinigung der auffälligen Stelle mit anschließender Teilmessung, keine komplette Wiederholung aller Messpunkte.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Richtlinien zur Schimmelpilzsanierung nach Leitungswasserschäden, VdS 3151 : 2020-03 (02), Kapitel 7 Erfolgskontrolle, VdS Schadenverhütung GmbH,
  2. DGUV Information 201-028, Gesundheitsgefährdungen durch Biostoffe bei der Schimmelpilzsanierung, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV),
  3. Schimmel in der Raumluft messen: Methoden und Kosten, baulisten.de,
  4. Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden, Auflage April 2024, Umweltbundesamt (UBA),
  5. § 35a Einkommensteuergesetz, Steuerermäßigung bei Handwerkerleistungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Stand dieser Angaben: 22. September 2026.