Ab welcher Fläche muss ein Fachbetrieb den Schimmel beseitigen?
Ab 0,5 Quadratmetern befallener Fläche gehört die Sanierung in die Hand eines Fachbetriebs. Das Umweltbundesamt (UBA) teilt sichtbaren Schimmelbefall in seinem Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden (Auflage April 2024) in drei Kategorien ein, und die VdS 3151, die Richtlinie der VdS Schadenverhütung zur Schimmelpilzsanierung nach Leitungswasserschäden (Ausgabe 2020-03), zieht dieselbe Grenze: Schäden mit einer befallenen Fläche über 0,5 Quadratmetern sind in der Regel durch einen qualifizierten Sanierungs-Fachbetrieb zu sanieren.
| Kategorie | Ausdehnung | Beispiel | Was das UBA empfiehlt |
|---|---|---|---|
| Kategorie 1: Normalzustand, geringfügiger Befall | Geringe Oberflächenschäden unter 20 Quadratzentimetern | Bewachsene Dichtung im Bad, Fensterfuge, Blumenerde | Keine Sofortmaßnahme nötig, Ursache erkennen und abstellen |
| Kategorie 2: geringer bis mittlerer Befall | Oberflächlich unter 0,5 Quadratmetern, tiefere Schichten nur lokal betroffen | Fleck an einer Außenwandecke, Rand einer nassen Stelle | Freisetzung zeitnah unterbinden, Ursache mittelfristig abstellen, Befall beseitigen; oft selbst möglich |
| Kategorie 3: großer Befall | Über 0,5 Quadratmeter, auch tiefere Schichten können betroffen sein | Ganze Wandfläche nach Rohrbruch, Dämmschicht unter dem Estrich | Freisetzung unmittelbar unterbinden, Ursache kurzfristig beseitigen, Sanierung durch Fachfirma |
Die Flächenangaben sind nach dem UBA keine Absolutwerte, sondern Orientierung. Entscheidend ist auch die Nutzung: Der Leitfaden unterscheidet Nutzungsklasse I für Räume mit sehr hohen Hygieneanforderungen wie Krankenhäuser, Nutzungsklasse II für Wohnungen, Büros und Schulen und Nutzungsklasse III für Nebenräume ohne Daueraufenthalt wie Keller, Garagen und Treppenhäuser. In Klasse III darf die Sanierung nach dem Leitfaden kleiner ausfallen, bei geringem Befall auch ganz entfallen.
Sechs Sofortmaßnahmen, bevor die Sanierung beginnt
Vor jeder Sanierung stoppen Sie die Feuchte und verhindern, dass sich Sporen im Haus verteilen. Die VdS 3151 nennt in Abschnitt 4.6 als Grundvoraussetzung für Schimmelwachstum erhöhte Feuchte an den befallenen Flächen; nach einem Leitungswasserschaden heißt das Leitung absperren und Leckstelle abdichten. Danach geht es darum, den Kontakt mit befallenem Material und belasteter Luft auf ein Minimum zu reduzieren.
- Ursache stoppen: Leitung absperren, Leck abdichten oder reparieren lassen. Ohne trockene Ursache wächst jeder Befall nach, so das UBA und die VdS 3151.
- Räume abtrennen: Türen der betroffenen Räume schließen, Durchzug vermeiden, Nutzung einschränken. Die VdS 3151 nennt das als Maßnahme, die der Nutzer selbst durchführen kann.
- Feuchte senken: Auf Raumtemperatur heizen und häufig stoßlüften, damit warme, feuchte Luft gegen trockenere Außenluft getauscht wird. Kein Fön und kein Gebläse auf die befallene Fläche, das setzt nach VdS 3151 massiv Sporen frei.
- Möbel abrücken: Einrichtung von den feuchten Wandflächen wegziehen, damit Luft an die Oberfläche kommt.
- Befall vorläufig binden: Bei sichtbarem Befall, der nicht sofort entfernt werden kann, nennt die VdS 3151 das Abkleben mit Folie, das Fixieren mit Tiefgrund oder ein Luftreinigungsgerät mit Filter der Staubklasse H. Die Folie behindert allerdings die Austrocknung.
- Schaden melden: Bei Verdacht auf einen Leitungswasserschaden den Versicherer unverzüglich informieren. Die VdS 3151 nennt das in Abschnitt 4.1 als einen der wichtigsten Schritte, weil erst danach die Begutachtung und die Kostenklärung beginnen.
Vermeiden Sie in dieser Phase alles, was Staub aufwirbelt. Das UBA hält feuchtes Wischen dem trockenen Saugen für vorzuziehen, Staubsauger nur mit HEPA-Filter und dichtem Gehäuse, Fegen soll ganz unterbleiben. Wer Möbel aus belasteten Räumen trägt, verteilt nach VdS 3151 Schimmelbestandteile unkontrolliert im Haus; im Zweifel bleiben sie bis zur Sanierung im Raum.
Wie beseitigen Sie kleinen Schimmelbefall selbst?
Kleinen, nur oberflächlichen Befall unter 0,5 Quadratmetern mit bekannter Ursache dürfen Sie selbst beseitigen, wenn Sie nicht allergisch auf Schimmelpilze reagieren, keine chronische Atemwegserkrankung und kein geschwächtes Immunsystem haben. So formuliert es das UBA in Kapitel 6.2 des Leitfadens und auf seiner Seite mit häufigen Fragen (Stand 6. Oktober 2022). Bei größerem Befall oder unbekannter Ursache gehört eine Fachfirma dazu.
- Glatte Flächen wie Fliesen, Keramik, Glas, Metall und Fliesenfugen: mit Wasser und einem haushaltsüblichen Reiniger abwaschen, das Wischwasser mehrfach wechseln, nichts verschmieren.
- Verputzte oder gestrichene Wände: mit einem alkoholischen Reiniger mit 70 bis 80 Prozent Alkohol oder einem haushaltsüblichen Reiniger und einem Mikrofasertuch abwischen. Kein Essigreiniger, so das UBA.
- Vorher absaugen: nur mit einem Staubsauger mit HEPA-Zusatzfilter und dichtem Gehäuse. Den Beutel danach im Hausmüll entsorgen.
- Befallene Silikonfugen im Bad erneuern statt reinigen, mit emissionsarmem Sanitärsilikon auf gründlich gereinigtem Untergrund. Mieter sprechen das mit dem Vermieter ab.
- Möbel: Schrankrückwände feucht reinigen. Stark verschimmelte oder aufgequollene Spanplatten entsorgen, den befallenen Teil vorher einpacken.
- Entsorgen: Nicht mehr verwendbare Materialien in reißfesten Foliensäcken luft- und staubdicht verpacken und über den Hausmüll entsorgen, ohne die Luft aus dem Sack zu drücken.
Wie läuft die Sanierung durch den Fachbetrieb ab?
Der Fachbetrieb schottet ab, baut befallenes Material aus, reinigt und weist den Erfolg nach. Die VdS 3151 beschreibt diesen Weg von der Schadenmeldung bis zur Erfolgskontrolle. Zur Erreichung des Sanierungsziels nennt sie vier Methoden: Demontage, Reinigung ohne Biozid, Reinigung mit Biozid und Abschottung einer Belastung vom Innenraum. In der Regel ist nach der Richtlinie eine Reinigung ohne Biozideinsatz ausreichend.
Schadenmeldung und Erstbegehung
Sie melden den Schaden unverzüglich dem Versicherer. Eine fachkundige Person begeht den Schaden, grenzt befallene, verunreinigte und nicht betroffene Bereiche ab und entscheidet, ob ein Sachverständiger die Sanierung begleitet.
Gefährdungsbeurteilung
Der Betrieb stuft die Arbeiten nach der DGUV-Information 201-028 in die Gefährdungsklassen 1, 2a, 2b oder 3 ein, je nach Expositionshöhe und Dauer. Daraus folgen Schutzmaßnahmen, Atemschutz und Schleusen. Alte Mineralwolle und Asbest werden dabei mitgeprüft.
Sanierungsbereich abschotten
Der Sanierungsbereich wird nach VdS 3151 vor Beginn staubdicht abgeschottet, möglichst raumweise, damit die übrigen Räume nutzbar bleiben. Die Abschottung bleibt bis nach der Feinreinigung stehen.
Trocknen und demontieren
Befallene Materialien werden möglichst staubarm ausgebaut, nass oder mit abgesaugten Werkzeugen. Bei Fäkalwasser ist nach VdS 3151 eine technische Trocknung als alleinige Maßnahme ausgeschlossen; Demontage oder Biozideinsatz gehen ihr voraus.
Reinigen, gegebenenfalls mit Biozid
Oberflächen werden gereinigt, Industriesauger mit Filtern der Staubklasse H kommen zum Einsatz. Biozide sind die Ausnahme für schwer zu reinigende Flächen, nicht die Regel.
Feinreinigung
Der ganze Arbeitsbereich wird abschließend fein gereinigt, in der Regel ohne Biozid. Gerüche behandelt der Betrieb gesondert.
Erfolgskontrolle vor dem Wiederaufbau
Nach VdS 3151 ist vor dem Wiederaufbau eine Erfolgskontrolle durchzuführen: bei kleinen Schäden eine Sichtkontrolle, bei Gefährdungsklasse 3 zusätzlich Probenahme und Analytik durch eine fachkundige Person. Erst danach fallen die Abschottungen und neue Baustoffe dürfen hinein.
Für den Fußboden gilt zusätzlich die Handlungsempfehlung des UBA in Anlage 6 des Leitfadens. Bei einem einmaligen, kurzzeitigen Schaden mit sauberem Wasser und schwer besiedelbaren Baustoffen reicht die Trocknung innerhalb von etwa einem Monat. Dauert sie über drei Monate, trat der Schaden wiederholt auf oder besteht die Dämmung aus Zellulose, gealterter Mineralwolle, Sand, Lehm oder Perlite, empfiehlt das UBA den Rückbau der Fußbodenkonstruktion.
Wann ist ein Biozid sinnvoll und wann nicht?
Ein Biozid ersetzt keine Sanierung, es ergänzt sie höchstens. Das UBA schreibt auf seiner Seite mit häufigen Fragen, dass Firmen, die einen Schimmelbefall ausschließlich mit Desinfektionsmitteln bekämpfen wollen, unseriös sind. Die VdS 3151 hat den Begriff Desinfektion deshalb durch Biozideinsatz ersetzt: Desinfektion zielt auf das Abtöten von Krankheitserregern, etwa in Krankenhäusern, und ist in Wohnräumen nicht das Ziel. Wenn Reinigung reicht, entfällt das Biozid.
Sitzt der Befall nur auf einer glatten oder gut zu reinigenden Oberfläche, etwa Fliesen, Glas, Metall oder festem Putz?
Lässt sich die Fläche vollständig reinigen und danach trocken halten?
Reinigung ohne Biozid. Das ist nach VdS 3151 in der Regel ausreichend; das UBA nennt Haushaltsreiniger oder 70- bis 80-prozentigen Alkohol.
Reinigung mit Biozid als Ergänzung an schlecht zugänglichen Stellen, so die VdS 3151 für Flächen, die sich nicht gut reinigen lassen. Das Biozid muss der Biozid-Verordnung entsprechen.
Ist das Material porös oder aufgequollen, etwa Gipskarton, Mineralwolle, Spanplatte, Tapete oder Estrich-Dämmschicht?
Demontage. Poröses befallenes Material wird ausgebaut und entsorgt. Das Fluten einer Dämmschicht mit Bioziden ist nach dem UBA keine nachhaltige Sanierung.
Abschottung prüfen: Wenn Ausbau nicht möglich ist, kann die Belastung nach VdS 3151 vom Innenraum abgeschottet werden, damit keine Raumluftbelastung entsteht. Das entscheidet der Sachverständige.
Bei Fäkalwasser gilt Strengeres. Die VdS 3151 schließt bei Fäkalschäden in Estrich-Dämmschichten oder Hohlräumen die technische Trocknung als alleinige Maßnahme aus und verlangt Rückbau ohne weitere Probenahme. Nur bei geringer Belastung auf glatten, versiegelten Flächen wie gefliesten Böden kann nach der Richtlinie mit Biozid und Trocknung saniert werden. Im Zweifel klärt eine Laboruntersuchung auf Leitkeime wie Escherichia coli, ob Fäkalien beteiligt waren.
Wer zahlt die Schimmelsanierung und was gilt in der Mietwohnung?
Die Wohngebäudeversicherung zahlt die Schimmelsanierung, wenn der Befall die Folge eines versicherten Leitungswasserschadens ist. Die VdS 3151 weist darauf hin, dass der ursächliche Zusammenhang zwischen dem Leitungswasserschaden und dem Schimmel oft nicht sofort ersichtlich ist und nach der Meldung meist eine zügige Begutachtung braucht, gegebenenfalls durch einen Sachverständigen. Schwamm und alle Arten von Hausfäulepilzen sind nach A 4.5.2 der Musterbedingungen VGB 2022 dagegen nicht versichert, ebenso wenig Schimmel durch Grundwasser oder Witterungsniederschläge.
In der Mietwohnung zeigen Mieter den Befall nach § 536c BGB unverzüglich dem Vermieter an; wer das unterlässt, haftet für den Folgeschaden und verliert die Mietminderung. Ob gemindert werden darf, hängt von der Ursache ab. Das mietrechtliche Fachportal mietrecht.org nennt die Urteile: Der Bundesgerichtshof schloss die Minderung aus, wenn der Mangel in die Sphäre des Mieters fällt (Urteil vom 15. Dezember 2010, Az. VIII ZR 113/10), das Landgericht Lüneburg bei Feuchteschäden durch falsches Heiz- und Lüftungsverhalten (Urteil vom 22. November 2000, Az. 6 S 70/00). Nach einem Rohrbruch, den der Mieter nicht verursacht hat, greift die Minderung nach § 536 BGB.
Die Sanierung selbst beauftragt der Eigentümer, weil sie in die Bausubstanz eingreift. Als Mieter setzen Sie eine Frist zur Beseitigung, dokumentieren den Befall mit Fotos und Datum und halten die Räume so trocken wie möglich. Wer eigenmächtig Wände öffnet, riskiert Streit über die Kosten. Für die Auswahl des Betriebs hilft die Expertenliste des Bundesverbands Schimmelpilzsanierung mit 69 geprüften Sanierungsfachkräften, durchsuchbar nach Postleitzahl.
Häufige Fragen
Darf ich Schimmel nach einem Wasserschaden selbst entfernen?
Schimmel nach einem Wasserschaden dürfen Sie selbst entfernen, wenn der Befall oberflächlich ist, unter 0,5 Quadratmetern liegt, die Ursache bekannt ist und Sie weder allergisch noch immungeschwächt sind. So grenzt es das Umweltbundesamt in Kapitel 6.2 seines Schimmelleitfadens ab. Größerer oder tiefer sitzender Befall gehört nach VdS 3151 in die Hand eines Fachbetriebs.
Welches Mittel hilft gegen Schimmel an der Wand?
Gegen oberflächlichen Schimmel an verputzten oder gestrichenen Wänden empfiehlt das Umweltbundesamt einen alkoholischen Reiniger mit 70 bis 80 Prozent Alkohol oder einen haushaltsüblichen Reiniger, aufgetragen mit einem Mikrofasertuch. Essigreiniger rät es ab. Bei Alkohol gilt: gut lüften, kleine Mengen, kein offenes Feuer.
Reicht eine Desinfektion, um Schimmel zu beseitigen?
Eine Desinfektion reicht nicht, um Schimmel zu beseitigen. Das Umweltbundesamt bezeichnet Firmen, die Schimmel ausschließlich mit Desinfektionsmitteln bekämpfen wollen, als unseriös, und die VdS 3151 hält eine Reinigung ohne Biozid in der Regel für ausreichend. Befallenes poröses Material wird ausgebaut, die Feuchteursache beseitigt.
Wie läuft eine professionelle Schimmelsanierung ab?
Eine professionelle Schimmelsanierung läuft nach VdS 3151 in sieben Schritten ab: Schadenmeldung und Erstbegehung, Gefährdungsbeurteilung nach DGUV-Information 201-028, staubdichte Abschottung, Trocknung und staubarme Demontage, Reinigung mit oder ohne Biozid, Feinreinigung und Erfolgskontrolle vor dem Wiederaufbau. Erst nach bestätigtem Erfolg kommen neue Baustoffe hinein.
Zahlt die Versicherung Schimmel nach einem Wasserschaden?
Die Wohngebäudeversicherung zahlt Schimmel nach einem Wasserschaden, wenn der Befall die Folge eines versicherten Leitungswasserschadens ist. Die VdS 3151 verlangt dafür die unverzügliche Meldung und meist eine Begutachtung des ursächlichen Zusammenhangs. Schwamm, Hausfäulepilze und Feuchte durch Grundwasser oder Niederschlag sind nach den VGB 2022 nicht versichert.
Darf ich bei Schimmel nach einem Rohrbruch die Miete mindern?
Bei Schimmel nach einem Rohrbruch, den Sie nicht verursacht haben, dürfen Sie die Miete nach § 536 BGB mindern, nachdem Sie den Mangel nach § 536c BGB angezeigt haben. Die Minderung entfällt, wenn der Mangel in Ihre Sphäre fällt, so der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 113/10), etwa bei Schimmel durch falsches Heizen und Lüften.