Was ist ein Rückstauschaden, und warum reicht die normale Versicherung nicht?
Ein Rückstauschaden entsteht, wenn das öffentliche Kanalnetz bei Starkregen das Abwasser nicht mehr ableiten kann und Wasser über die eigenen Abflüsse zurück ins Gebäude drückt, meist über Bodenabläufe, Kellertoiletten oder Waschbecken im Keller. Anders als ein gewöhnlicher Rohrbruch zählt das versicherungstechnisch zu den Elementarschäden, nicht zum Leitungswasserschaden, mit eigenen Bedingungen und eigenem Baustein.
Anders als ein Rohrbruch, der jederzeit auftreten kann, hängt ein Rückstauschaden unmittelbar vom Wettergeschehen und vom Zustand der öffentlichen Kanalisation an Ihrer Straße ab, worauf Sie selbst keinen Einfluss haben.
- Das Wasser kommt aus tief liegenden Abflüssen wie Bodenablauf, Kellertoilette oder Waschbecken, nicht aus einer sichtbar defekten Leitung.
- Der Schaden tritt während oder kurz nach starkem Regen auf, nicht unabhängig vom Wetter.
- Mehrere Nachbarn im selben Straßenzug melden zur gleichen Zeit ähnliche Schäden im Keller.
Welche vier Versicherungen bei einem Wasserschaden grundsätzlich zuständig sind, ordnet der Artikel Wasserschaden: Welche Versicherung zahlt, welche nicht in der Übersicht ein. Dieser Artikel geht speziell auf Rückstau und Starkregen ein.
Welche Gefahren deckt der Zusatzbaustein Elementarschadenversicherung?
Rückstau, Starkregen und Überschwemmung sind in der Wohngebäude- und Hausratversicherung standardmässig nicht enthalten. Nur der separat abgeschlossene Baustein Elementarschadenversicherung zahlt dafür, und zwar für eine ganze Reihe klar definierter Naturgefahren.
Die genaue Formulierung kann von Versicherer zu Versicherer leicht abweichen, die GDV-Musterbedingungen dienen dabei nur als Vorlage, die einzelne Anbieter nicht zwingend unverändert übernehmen. Prüfen Sie deshalb immer die Definition in Ihrem eigenen Bedingungswerk, bevor Sie sich auf eine allgemeine Beschreibung verlassen.
| Gefahr | Definition | Häufigste Ursache |
|---|---|---|
| Überschwemmung | Überflutung des Grundstücks durch Oberflächenwasser aus Starkregen oder ausufernde Gewässer | Starkregen, Hochwasser eines Flusses |
| Rückstau | Das öffentliche Kanalnetz kann Abwasser nicht mehr ableiten, Wasser drückt durch die eigenen Abflüsse zurück | Überlastete Kanalisation bei Starkregen |
| Grundwasser, nur eingeschränkt versichert | Ausgeschlossen, wenn es durchs Mauerwerk eindringt, versichert, wenn es vorher durch Starkregen oder Hochwasser an die Oberfläche gestiegen ist | Hoher Grundwasserspiegel nach langem Regen |
2024 verursachten Starkregen und Überschwemmung laut der Naturgefahrenstatistik des GDV Sachschäden von rund 2,6 Milliarden Euro in Deutschland, deutlich über dem langjährigen Durchschnitt.
Was verlangt der Versicherer von Ihnen: die Rückstauklappe als Obliegenheit?
Für Räume unterhalb der Rückstauebene verlangen fast alle Versicherer vertraglich eine funktionierende Rückstausicherung, meist eine Rückstauklappe oder Hebeanlage, als Voraussetzung für den Elementarschutz. Diese Pflicht steht nicht im Gesetz, sondern in den Bedingungen Ihres eigenen Vertrags.
Diese Obliegenheit gilt unabhängig davon, ob der Rückstau bereits einmal aufgetreten ist oder nicht: Der Versicherer verlangt die funktionsfähige Sicherung als Dauerzustand, nicht erst nach einem ersten Schaden. Wer eine Sicherung erst nachträglich einbauen lässt, sollte das dem Versicherer aktiv melden, damit die Bedingungen eindeutig zuordenbar bleiben.
Wie stark darf die Versicherung wegen einer fehlenden Rückstausicherung kürzen?
Eine Kürzung setzt zwei Dinge voraus: Die vertragliche Pflicht muss klar formuliert sein, und der Versicherer muss beweisen, dass gerade der Mangel an der Sicherung diesen konkreten Schaden verursacht hat. Beides ist in der Praxis strenger, als viele Versicherte annehmen.
War überhaupt eine Rückstausicherung vertraglich vorgeschrieben, und ist die Klausel klar genug formuliert, etwa mit Prüfintervall und Zuständigkeit?
War die Rückstausicherung zum Schadenzeitpunkt nachweislich funktionsunfähig?
Der Versicherer darf kürzen, muss aber nach § 28 Absatz 3 VVG zeigen, dass genau dieser Mangel den Schaden verursacht hat. Gelingt ihm das nicht, bleibt er voll leistungspflichtig.
Ohne nachweisbaren Mangel an der Sicherung bleibt der Versicherer voll leistungspflichtig.
Ist die Klausel zu unbestimmt, etwa nur die Sicherung funktionsbereit zu halten ohne Angabe von Intervall und Zuständigkeit, kann sie unwirksam sein. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied am 13.05.2022 (Az. 7 U 71/21) genau deshalb gegen einen Versicherer, der wegen einer versagenden Hebepumpe nur die Hälfte gezahlt hatte, und verurteilte ihn zur vollen Zahlung.
Haftet die Gemeinde, wenn die Kanalisation überlastet war?
Ein reines Starkregenereignis begründet für sich allein noch keine Haftung der Gemeinde. Ein Anspruch nach § 839 BGB in Verbindung mit Artikel 34 Grundgesetz setzt voraus, dass ein Amtsträger eine ihm gegenüber Ihnen obliegende Amtspflicht schuldhaft verletzt hat, etwa eine erkennbar und wiederholt unterdimensionierte Kanalplanung, die trotz bekannter Probleme nicht behoben wurde.
Selbst wenn eine Pflichtverletzung der Gemeinde feststeht, muss sie nach § 839 Absatz 1 Satz 2 BGB nur einspringen, soweit Sie nicht auf andere Weise Ersatz erlangen können. Haben Sie eine Elementarschadenversicherung, geht diese deshalb faktisch vor, und ein Amtshaftungsanspruch bleibt meist nur die Ausnahme für den verbleibenden Rest des Schadens.
Gerichte unterscheiden dabei ausserdem klar zwischen dem klassischen Rückstau aus der Kanalisation und frei über die Straße oder das Gelände einströmendem Oberflächenwasser. Für Oberflächenwasser gelten in der Amtshaftung teils andere Massstäbe als für den eigentlichen Kanalrückstau.
Was bedeutet die Rückstauebene, und wo verläuft sie an Ihrem Haus?
Die Rückstauebene ist die Bezugslinie, oberhalb derer Abläufe im Ernstfall nicht besonders gesichert sein müssen. Nach der einschlägigen technischen Regel DIN 1986-100 gilt dafür in der Regel die Strassenoberkante am nächstgelegenen Kontrollschacht der öffentlichen Kanalisation, nicht die Kellersohle Ihres Hauses.
Alle Abläufe unterhalb dieser Linie, also fast immer Bodenabläufe, Kellertoiletten und tief liegende Waschbecken, gelten als rückstaugefährdet. Abläufe oberhalb der Rückstauebene sind in aller Regel bereits durch das natürliche Gefälle geschützt und spielen für die vertragliche Obliegenheit keine Rolle.
Ob ein bestimmter Ablauf in Ihrem Haus oberhalb oder unterhalb der Rückstauebene liegt, kann im Streitfall entscheidend dafür sein, ob die vertragliche Pflicht zur Rückstausicherung überhaupt galt. Ein Fachbetrieb für Kanaltechnik stellt das anhand der Höhenlage fest.
Eine einfache Rückstauklappe schliesst mechanisch durch den Druck des zurückdrückenden Wassers, eine Hebeanlage pumpt Abwasser dagegen aktiv über die Rückstauebene und braucht dafür Strom. Für Räume, in denen regelmässig Abwasser anfällt, etwa ein Bad im Keller, schreiben viele Versicherer statt einer reinen Klappe eine Hebeanlage vor, weil eine geschlossene Klappe auch den eigenen Abfluss blockiert.
Bei einem Neubau oder einer Sanierung lohnt sich deshalb ein Blick in die Entwässerungsplanung, bevor Sie Räume unterhalb dieser Linie überhaupt mit wasserführenden Anschlüssen ausstatten. Nachträglicher Einbau einer Hebeanlage ist zwar möglich, aber deutlich aufwendiger als die Berücksichtigung schon in der Planungsphase.
Was tun Sie direkt nach einem Rückstau- oder Starkregenschaden?
Handeln Sie in den ersten Stunden ähnlich zügig wie bei jedem anderen Wasserschaden, die Beweislage verändert sich mit jeder Stunde, in der bereits aufgeräumt oder getrocknet wird.
- Fotografieren Sie den Wasserstand und die betroffenen Räume, bevor Sie mit dem Auspumpen beginnen.
- Prüfen und dokumentieren Sie den Zustand Ihrer Rückstausicherung, sofern vorhanden.
- Melden Sie den Schaden Ihrem Versicherer unverzüglich und nennen Sie den Zeitpunkt des Starkregens.
- Bewahren Sie Wetterdaten oder Warnmeldungen des Deutschen Wetterdienstes für den fraglichen Zeitraum auf.
- Beauftragen Sie die Trocknung erst, wenn die Beweissicherung abgeschlossen ist, ausser bei akuter Gefahr für die Bausubstanz.
Häufige Fragen
Zahlt meine normale Wohngebäudeversicherung bei Rückstau nach Starkregen?
Nein, dafür brauchen Sie den zusätzlichen Baustein Elementarschadenversicherung. Ohne ihn bleibt ein Rückstauschaden unversichert. Prüfen Sie das trotzdem in Ihrem eigenen Vertrag, bevor Sie sich darauf verlassen.
Muss ich eine Rückstauklappe einbauen lassen?
Das Bürgerliche Gesetzbuch schreibt das nicht vor. Ihr Versicherer verlangt es aber fast immer vertraglich als Voraussetzung für den Elementarschutz bei Räumen unterhalb der Rückstauebene. Ohne eine solche Sicherung lehnen viele Versicherer den Abschluss des Elementarbausteins für gefährdete Räume von vornherein ab.
Was passiert, wenn meine Rückstauklappe defekt war und ich das nicht wusste?
Der Versicherer muss nach § 28 Absatz 3 VVG beweisen, dass genau dieser Defekt den konkreten Schaden verursacht hat. Gelingt ihm das nicht, zahlt er trotzdem in voller Höhe.
Haftet die Gemeinde für einen überlasteten Kanal bei Starkregen?
Nur in engen Grenzen nach § 839 BGB, und nur wenn ihr eine konkrete Pflichtverletzung nachweisbar ist. Ein reines Starkregenereignis allein reicht dafür nicht. Massgeblich ist zusätzlich, ob Sie selbst über eine Elementarschadenversicherung verfügen, die vorrangig einspringt.
Ist Rückstau dasselbe wie eine Überschwemmung?
Nein, es sind zwei unterschiedlich definierte Ereignisse, beide gehören aber zur selben Versicherungssparte Elementarschaden. Beide Ereignisse setzen ausserdem denselben separaten Vertragsbaustein voraus, ohne den keines von beiden versichert ist.
Kann ich den Elementarschutz nachträglich in meine bestehende Police aufnehmen?
Die meisten Versicherer bieten das als Ergänzung zur bestehenden Wohngebäude- oder Hausratversicherung an. Ob und zu welchem Beitrag, hängt von der Gefährdungsklasse Ihres Grundstücks im Zonierungssystem des GDV ab. Fragen Sie aktiv nach der Gefährdungsklasse Ihres konkreten Grundstücks, bevor Sie einen Vertrag abschliessen.