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Wasserschaden: Welche Versicherung zahlt, welche nicht

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Bei einem Wasserschaden zahlt die Wohngebäudeversicherung für das Gebäude, die Hausratversicherung für Möbel und Geräte, die Privathaftpflicht für Schäden beim Nachbarn und die Elementarschadenversicherung für Starkregen, Rückstau oder Hochwasser als eigener Zusatzbaustein. Nicht versichert bleiben Grundwasser durch das Mauerwerk, Schwammbefall, allmähliche Durchfeuchtung und Schäden, die Sie grob fahrlässig selbst verursacht haben.

Anteil der Privathäuser mit Elementarschutz in Deutschland
rund 57 Prozent
Verbraucherzentrale, Versicherungsschutz gegen Elementarschäden, Stand 31. Juli 2026
Rechtsfolge einer Unterversicherung
Kürzung im Verhältnis von Versicherungssumme zu Versicherungswert
§ 75 Versicherungsvertragsgesetz (VVG), Stand 22. September 2026
Schadensumme durch Leitungswasser in Deutschland 2024
rund 4,9 Milliarden Euro
GDV-Zahlen, veröffentlicht über Finanztip Verbraucherinformation GmbH, Stand 7. November 2025

Welche Police ist bei Ihrem Wasserschaden überhaupt zuständig?

Ein Wasserschaden betrifft fast immer mehrere Vermögen gleichzeitig: das Gebäude selbst, Ihr eigenes Inventar und manchmal auch fremdes Eigentum. Dafür gibt es nicht eine, sondern vier unterschiedliche Versicherungen, und jede zahlt nur für ihren eigenen Ausschnitt. Welche der vier bei Ihrem Schaden zuständig ist, entscheidet nicht die Höhe des Schadens, sondern allein die Frage, welches Gut betroffen ist.

Welche der vier Policen ist zuständig?

Ist ein fest verbautes Bauteil des Gebäudes beschädigt, etwa Wand, Boden, Decke oder Estrich?

Ja

Dafür ist die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers zuständig, unabhängig davon, ob Sie Eigentümer oder Mieter sind.

Nein

Ist Ihr eigenes bewegliches Eigentum betroffen, etwa Möbel, Kleidung oder Elektrogeräte?

Ja

Dafür ist Ihre eigene Hausratversicherung zuständig, nicht die Gebäudeversicherung.

Nein

Ist das Wasser aus Ihren Räumen zu einem Nachbarn gelaufen, und haben Sie das schuldhaft verursacht?

Ja

Dann greift Ihre Privathaftpflichtversicherung, sofern Sie eine haben. Ohne eigenes Verschulden zahlt sie nicht, dann kommt der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch infrage.

Nein

Kam das Wasser von aussen durch Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau aus dem Kanal, brauchen Sie den separaten Baustein Elementarschadenversicherung. Ohne ihn zahlt keine der drei anderen Policen.

Wie Sie einen Schaden nach diesem Muster konkret melden und welche vier Schadenbilder die Versicherer im Detail unterscheiden, zeigt der Artikel Wie Sie einen Wasserschaden der Versicherung melden mit einer eigenen Tabelle. Dieser Artikel geht dort weiter, wo dieser Überblick aufhört: bei den Ausschlüssen, der Elementarschadenversicherung und der Frage, wie viel eine Versicherung wirklich ersetzt.

In der Praxis lohnt es sich, alle eigenen Policen griffbereit zu haben, wenn ein Schaden mehrere Güter gleichzeitig betrifft, etwa eine geplatzte Leitung, die sowohl die Wand als auch Ihren Teppich durchnässt. Melden Sie einen solchen Schaden parallel bei der Gebäude- und bei der Hausratversicherung, statt auf eine automatische Weiterleitung zwischen den Versicherern zu vertrauen.

Welche Ursachen ersetzt keine der vier Versicherungen?

Alle vier Versicherungen schliessen bestimmte Ursachen grundsätzlich aus, weil sie kein plötzliches, von aussen kommendes Ereignis sind, sondern ein schleichender Bauschaden oder eigenes Verschulden. Das gilt unabhängig davon, welche der vier Policen bei Ihnen sonst zuständig wäre.

Vier Ursachen, die üblicherweise durch keine Versicherung gedeckt sind
UrsacheWarum nicht versichertAusnahme
Aufsteigendes Grundwasser durchs MauerwerkGilt als Baumangel oder fehlende Abdichtung, nicht als NaturereignisVersichert, wenn das Grundwasser vorher durch Starkregen oder Hochwasser an die Oberfläche gestiegen ist und von dort eindringt
Schwammbefall und FäulnisEntsteht durch dauerhafte Feuchtigkeit und mangelnde Belüftung, gilt als BauschadenNur wenn ein versicherter Leitungswasserschaden den Schwamm nachweislich ausgelöst hat
Allmähliche Durchfeuchtung, etwa durch eine undichte FugeKein plötzliches Ereignis, sondern schleichender Verschleiss ohne Verbindung zum RohrsystemDer Bundesgerichtshof entschied am 20. Oktober 2021 (Az. IV ZR 236/20), dass eine undichte Silikonfuge zwischen Duschwanne und Wand kein Leitungswasserschaden ist
Schaden durch grobe FahrlässigkeitDer Versicherer darf die Leistung kürzen, wenn Sie den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt habenNach § 81 Absatz 2 VVG nur anteilig, nicht vollständig, ausser bei Vorsatz

Wo genau die Grenze zwischen einem versicherten Ereignis und einem ausgeschlossenen Bauschaden verläuft, ist oft eine Frage des Einzelfalls. Ein Sachverständiger, den der Versicherer beauftragt, prüft das anhand der Feuchtespuren und der geöffneten Bauteile.

Was deckt die Elementarschadenversicherung zusätzlich ab?

Wasser, das nicht aus einer Leitung, sondern von aussen durch ein Naturereignis eindringt, zahlt weder die Wohngebäude- noch die Hausratversicherung automatisch mit. Dafür brauchen Sie den separaten Baustein Elementarschadenversicherung, den nicht jeder Vertrag automatisch enthält.

  • Überschwemmung durch Starkregen, Hochwasser oder ausufernde Gewässer
  • Rückstau aus dem öffentlichen Kanalnetz
  • Erdbeben und Erdsenkung
  • Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch

Trotz zunehmender Starkregenereignisse hatten nach Angaben der Verbraucherzentrale vom 31. Juli 2026 nur rund 57 Prozent der Privathäuser in Deutschland einen solchen Elementarschutz. Wie genau Rückstau und Starkregen versichert sind und was der Versicherer vorher von Ihnen verlangt, zeigt der Artikel Rückstau und Starkregen: Wann zahlt die Versicherung im Detail.

Neuwert oder Zeitwert: Wie viel ersetzt die Versicherung wirklich?

Bei einem versicherten Schaden zahlt die Wohngebäudeversicherung in der Regel den Neuwert, also die Kosten einer gleichwertigen Wiederherstellung, nicht nur den aktuellen Zeitwert des beschädigten Bauteils. Voraussetzung ist, dass Sie das Gebäude innerhalb von drei Jahren nach dem Schaden tatsächlich wiederherstellen, wie der Artikel zum Sanierungsablauf im Detail erklärt.

Diese volle Zahlung setzt zusätzlich voraus, dass Ihre Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert des Gebäudes entspricht. Ist die Summe erheblich niedriger, greift § 75 VVG: Der Versicherer muss dann nur im Verhältnis von Versicherungssumme zu Versicherungswert zahlen, selbst wenn der Einzelschaden viel kleiner ist als die gesamte Unterdeckung.

Wann kürzt die Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit?

Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, muss der Versicherer nach § 81 Absatz 1 VVG überhaupt nicht zahlen. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Rechtslage seit der VVG-Reform milder: § 81 Absatz 2 VVG erlaubt dem Versicherer nur noch eine Kürzung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens, keine automatische Alles-oder-nichts-Entscheidung mehr wie früher.

Als grobe Fahrlässigkeit werten Gerichte häufig ein gekipptes Fenster während eines mehrtägigen Urlaubs oder eine nicht beheizte Leitung im Winter, die dadurch einfriert und platzt. Wie ein solcher Rohrbruch in einer vermieteten Wohnung die Haftung gegenüber dem Nachbarn beeinflusst, zeigt der Artikel Wasserschaden vom Nachbarn.

Was zahlt die Versicherung auch bei einem versicherten Schaden nicht?

Modernisierungen, die über den Zustand unmittelbar vor dem Schaden hinausgehen, zahlen Sie in jedem Fall selbst. Was als Wertverbesserung zählt und wie Sie das von der reinen Wiederherstellung abgrenzen, erklärt der Artikel zum Sanierungsablauf ausführlich.

Vermieten Sie das beschädigte Gebäude, übernehmen manche Wohngebäudeversicherungen im Rahmen der versicherten Kosten zusätzlich einen Mietausfall für die Dauer der Wiederherstellung. Wie lange und in welcher Höhe, regelt jeder Vertrag unterschiedlich, eine einheitliche gesetzliche Frist dafür gibt es nicht. Prüfen Sie das in Ihrem eigenen Bedingungswerk, statt sich auf eine pauschale Aussage zu verlassen.

Neben dem eigentlichen Bauteilschaden zählen bei den meisten Wohngebäudeversicherungen zusätzlich Aufräum- und Abbruchkosten sowie die Kosten für das Freilegen und Wiederverschliessen von Bauteilen zu den versicherten Kosten, etwa das Aufstemmen einer Wand zur Leckortung und das anschliessende Verputzen. Ob und in welcher Höhe Ihr eigener Vertrag das vorsieht, steht in Ihrem Bedingungswerk, nicht im Gesetz.

Wie gehen Sie vor, wenn die Versicherung ablehnt oder die falsche Police prüft?

Eine Ablehnung ist nicht automatisch endgültig, und oft prüft die Versicherung zunächst nur die falsche Sparte. Diese Schritte helfen Ihnen, das systematisch zu klären.

  1. Prüfen Sie zuerst anhand der Schadenursache, welche der vier Policen aus diesem Artikel überhaupt zuständig ist, bevor Sie widersprechen.
  2. Fordern Sie die Ablehnung schriftlich mit Begründung an, eine mündliche Absage allein reicht nicht als Grundlage für die nächsten Schritte.
  3. Widersprechen Sie fristgerecht und legen Sie eigene Belege nach, etwa Fotos, Rechnungen oder ein Gutachten.
  4. Wenden Sie sich bei anhaltendem Streit an den Versicherungsombudsmann e.V., das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos.
  5. Ziehen Sie eine Verbraucherzentrale oder einen Fachanwalt für Versicherungsrecht hinzu, wenn der Streitwert eine Klage rechtfertigt.

Häufige Fragen

Welche Versicherung zahlt, wenn ein Rohr in meiner Wand bricht?

Die Wohngebäudeversicherung übernimmt den Schaden am Bauteil, Ihre eigene Hausratversicherung ersetzt beschädigtes Inventar wie Möbel oder Elektrogeräte. Beide können bei demselben Rohrbruch gleichzeitig zuständig sein. Melden Sie beide Schäden am besten zeitgleich, damit keine der beiden Versicherungen auf die andere verweist.

Ist Grundwasser im Keller versichert?

Nur wenn es vorher durch Starkregen oder Hochwasser an die Oberfläche gestiegen ist und von dort in den Keller eindringt. Aufsteigendes Grundwasser direkt durchs Mauerwerk gilt als Bauschaden und ist nicht versichert.

Brauche ich unbedingt eine Elementarschadenversicherung?

Gesetzlich vorgeschrieben ist sie nicht. Ohne sie zahlt bei Starkregen, Rückstau oder Hochwasser aber keine der anderen drei Versicherungen, und nur rund 57 Prozent der Privathäuser in Deutschland haben diesen Schutz.

Was passiert, wenn meine Versicherungssumme zu niedrig angesetzt ist?

Bei einer erheblichen Unterversicherung kürzt der Versicherer die Leistung nach § 75 VVG im Verhältnis von Versicherungssumme zu tatsächlichem Versicherungswert, nicht nur um die reine Differenz zum Einzelschaden.

Zahlt die Versicherung auch ein höherwertiges Bad statt der reinen Reparatur?

Nein. Versichert ist nur die Wiederherstellung des Zustands unmittelbar vor dem Schaden, eine Modernisierung darüber hinaus zahlen Sie selbst.

Was mache ich, wenn ich mit der Versicherung nicht einig werde?

Sie können sich kostenlos an den Versicherungsombudsmann e.V. wenden, bevor Sie einen Anwalt einschalten. Das Schlichtungsverfahren ist für Verbraucher gebührenfrei. Für die Kosten des Verfahrens selbst müssen Sie in Vorleistung treten, wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB 2022, Wohnflächenmodell), Teil A, Abschnitt A4, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV),
  2. § 81 VVG, Herbeiführung des Versicherungsfalles, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. § 75 VVG, Versicherung unter dem Versicherungswert, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Versicherungsschutz gegen Elementarschäden, Verbraucherzentrale,
  5. Elementarversicherung: Sind Schäden durch Grundwasser versichert?, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV),
  6. Elementarschadenversicherung: Wasser ist nicht gleich Wasser, Bund der Versicherten e.V.,
  7. Leitungswasserschäden steigen stark und verteuern die Wohngebäudeversicherung massiv, Finanztip Verbraucherinformation GmbH, auf Basis von GDV-Zahlen,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 22. September 2026.