Welche sieben Phasen durchläuft eine Wasserschadensanierung?
Von den jährlich weit über einer Million Leitungswasserschäden in Deutschland verlaufen die allermeisten nach demselben Muster. Die Richtlinien zur Leitungswasserschaden-Sanierung (VdS 3150), die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zusammen mit Sanierungsverbänden und Sachverständigen herausgibt, beschreiben diesen Ablauf in sieben Schritten und legen fest, wer in welchem Schritt am Zug ist.
Die Reihenfolge ist nicht verhandelbar: Ohne Erstmaßnahmen läuft der Schaden weiter, ohne Schadenmeldung zahlt niemand, ohne gefundene und behobene Ursache trocknet jede Maßnahme nur Wasser weg, das am nächsten Tag wieder da ist. Die folgende Übersicht zeigt die sieben Phasen mit den Beteiligten, wie VdS 3150 sie in Anhang A1 als Prozessablauf zusammenfasst.
1. Feststellung des Schadens
Wer den Schaden zuerst bemerkt, informiert den Versicherungsnehmer oder Gebäudeeigentümer. Das kann der Bewohner selbst sein, ein Nachbar oder ein Hausmeister.
2. Erstmaßnahmen
Strom abschalten, Wasserzufuhr stoppen, Mitbewohner und Verwalter informieren, ausgetretenes Wasser aufnehmen. Diese Phase behandelt der Artikel Was tun bei einem Wasserschaden im Detail.
3. Schadenmeldung an den Versicherer
Der Versicherungsnehmer meldet, was wann wo passiert ist, nennt die Versicherungsscheinnummer und legt erste Fotos vor.
4. Abstimmung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer
Beide tauschen Informationen aus, der Versicherungsnehmer beachtet die Hinweise des Versicherers, gemeinsam wird die Kostenübernahme und das weitere Vorgehen geklärt.
5. Feststellung und Behebung der Schadenursache
Bei offensichtlicher Ursache geht es direkt weiter, sonst übernimmt eine Fachfirma die Leckortung. Kostenschätzungen werden eingeholt, Fachfirmen beauftragt.
6. Wiederherstellung und Instandsetzung
Rückbau, technische Trocknung und die eigentlichen Handwerkerarbeiten. Auch hier werden Kostenschätzungen eingeholt und Gewerke beauftragt und koordiniert.
7. Abnahme
Der Auftraggeber, in der Regel der Eigentümer, nimmt die erbrachten Leistungen ab und dokumentiert das Ergebnis.
Die Phasen 5 und 6 sind die längsten, weil hier die eigentliche technische Arbeit stattfindet. Wie lange eine Leckortung braucht und was sie kostet, erklären die Artikel zu Leckortung Kosten und Leckortung Verfahren. Wie die Trocknung selbst funktioniert und an welchem Messwert sie endet, zeigt der Artikel zur Bautrocknung.
Wer ist in welcher Phase zuständig?
In jeder Phase hat eine andere Person oder Firma den Hut auf. VdS 3150 unterscheidet sechs Rollen: Versicherungsnehmer (VN), Gebäudeeigentümer (GE), Versicherungsunternehmen (VU), Mieter oder Nutzer (M/N), Sachverständige oder Fachkundige (SV) und das Sanierungsunternehmen oder der Handwerker (SU/HW). Diese Rollen fallen oft zusammen, etwa wenn der Eigentümer selbst bewohnt und selbst versichert ist, können aber auch auf vier verschiedene Personen verteilt sein.
| Phase | Wer ist zuständig | Typische Aufgabe |
|---|---|---|
| Erstmaßnahmen | jeder Anwesende | Strom und Wasser abstellen, Wasser aufnehmen, Mitbewohner informieren |
| Schadenmeldung | Versicherungsnehmer | Meldeweg einhalten, Versicherungsscheinnummer und Fotos liefern |
| Abstimmung | Versicherungsnehmer und Versicherer | Kostenübernahme und weiteres Vorgehen klären |
| Ursachenfeststellung | Eigentümer, Sachverständiger, Sanierungsfirma | Leckortung beauftragen, Ursache dokumentieren |
| Wiederherstellung | Eigentümer, Handwerker, Sanierungsunternehmen | Rückbau, Trocknung, Instandsetzung koordinieren |
| Abnahme | Eigentümer als Auftraggeber | Leistungen prüfen und abnehmen, Protokoll anfertigen |
Was passiert in den ersten Stunden nach dem Schaden?
Die ersten Stunden entscheiden darüber, wie groß der Schaden am Ende wird. Strom und Wasser werden abgestellt, das Wasser wird aufgenommen, der Schaden wird fotografiert, bevor aufgeräumt wird, und die Versicherung wird informiert. Diese Reihenfolge und die Gründe dafür erklärt der Artikel Was tun bei einem Wasserschaden in Wohnung oder Haus im Detail, mit einer Checkliste für die ersten zehn Minuten.
Wer einen Wasserschaden-Notdienst braucht, weil der Schaden außerhalb der Geschäftszeiten passiert, findet die Kriterien für einen seriösen Betrieb im Artikel Woran Sie einen seriösen Wasserschaden-Notdienst erkennen. Beide Artikel sind Teil desselben Clusters und behandeln die Sofortmaßnahmen so ausführlich, dass dieser Überblick sie nicht wiederholt.
Wie lange dauert die Trocknung, und wann beginnt sie?
Die technische Trocknung beginnt, sobald drei Voraussetzungen erfüllt sind: Die Feuchtigkeitsursache ist gefunden und beseitigt, stehendes Wasser ist entfernt, und der Aufbau des zu trocknenden Bauteils ist bekannt. VdS 3150 nennt das in Abschnitt 6.3.3 die Voraussetzungen der Trocknung. Erst wenn alle drei stehen, macht eine technische Trocknung Sinn, sonst trocknet die Anlage gegen nachkommendes Wasser an.
Wie lange die Trocknung selbst dauert, hängt vom Material ab. VdS 3150 nennt in Anhang A10 Regeltrocknungszeiten, die auf Erfahrungswerten beruhen und bei fachgerechtem Aufbau in den meisten Fällen ausreichen.
- Massives Mauerwerk und Verbundestrich: 14 Tage
- Polystyrol- und Hartschaum-Dämmschichten: 14 Tage
- Mineralfasern und Schüttungen als Dämmschicht: 14 bis 21 Tage
- Hohlblocksteine: 14 bis 21 Tage
- Perlite und Kokosfasern als Dämmschicht: 14 bis 18 Tage
Diese Zeiten gelten für den einzelnen Trocknungsschritt bei richtig aufgebauter Anlage. In Einzelfällen weichen sie ab, je nach Material, Bauteilaufbau und Durchfeuchtungsgrad. Wie die Trocknungsgeräte im Detail arbeiten und woran Sie erkennen, dass ein Bauteil wirklich trocken ist, zeigt der Artikel Wie eine Bautrocknung funktioniert und an welchem Messwert sie endet.
Wann kommt eine Leckortung dazu, und wann ein Rückbau?
Ist die Ursache offensichtlich, etwa ein undichtes Eckventil unter der Spüle, sind laut VdS 3150 Abschnitt 5.1 keine weiteren Untersuchungen nötig. Lässt sich der Schaden dagegen nicht direkt feststellen und eingrenzen, übernimmt eine spezialisierte Fachfirma die Leckortung: zerstörungsarme Verfahren wie Feuchtemessung, Thermografie oder Tracergas finden die Schadenstelle, ohne dass großflächig gestemmt werden muss. Was diese Suche kostet und welches Verfahren zu welchem Schaden passt, erklären die Artikel Leckortung Kosten und Leckortung Verfahren.
Parallel dazu klärt die qualifizierte Schadenaufnahme, ob ein Rückbau nötig ist, bevor getrocknet werden kann. VdS 3150 nennt in Abschnitt 6.1 die Fragen, die dabei zu stellen sind.
- Ist ein Feuchteschaden vorhanden, und ist die Schadenursache gefunden und beseitigt?
- Handelt es sich um Trinkwasser oder um verunreinigtes Wasser?
- Ist eine Schadstoffprüfung nötig, etwa auf Asbest in älteren Bauteilen?
- Sind keimreduzierende Maßnahmen oder ein Rückbau erforderlich?
- Reicht die technische Trocknung, oder folgt eine Feinreinigung und Wiederherstellung?
Was konkret raus muss und was sich trocknen lässt, beispielsweise bei Laminat, Parkett, Gipskarton oder Dämmung, erklärt der Artikel Was nach einem Wasserschaden raus muss und was sich trocknen lässt. Zeigt sich während der Trocknung oder danach Schimmel, übernimmt der Cluster Schimmel nach einem Wasserschaden mit dem Überblicksartikel Wie die Schimmelbeseitigung nach einem Wasserschaden abläuft.
Brauchen Sie zusätzlich einen Sachverständigen?
In den meisten Fällen reichen Sanierungsfirma und Versicherer allein. Ein Sachverständiger kommt erst dazu, wenn Zweifel bestehen, die sich vor Ort nicht klären lassen. VdS 3150 nennt das in Abschnitt 5 ausdrücklich: Bei Zweifeln über den erforderlichen Umfang der Arbeiten oder den Erhalt der Bausubstanz ist das weitere Vorgehen unverzüglich mit dem Versicherer abzuklären, der bei unklarer Sachlage oder grösserem Umfang einen Schadenregulierer oder Sachverständigen zur Besichtigung schicken kann.
Ist die Schadenursache eindeutig und die Sanierungsfirma sich einig, welche Bauteile trocknen und welche raus müssen?
Liegt der Schaden erkennbar unterhalb weniger Tausend Euro und betrifft nur ein bis zwei Räume?
Sanierungsfirma und Versicherer klären die Details direkt. Ein zusätzlicher Sachverständiger ist in der Regel nicht nötig.
Sprechen Sie mit Ihrem Versicherer. Bei grösserem Schadenumfang schickt er häufig von sich aus einen Schadenregulierer oder Sachverständigen vorbei.
Bestehen Zweifel am Umfang der Arbeiten oder am Erhalt der Bausubstanz, klären Sie das unverzüglich mit dem Versicherer. Er kann die Schadenstelle durch einen Sachverständigen besichtigen lassen, bevor die Wiederherstellung beginnt.
Wie läuft die Abstimmung mit der Versicherung finanziell ab?
Der Versicherer erfüllt seine Pflicht in der Regel durch Zahlung eines Geldbetrags an den Versicherungsnehmer. Damit dieser nicht in Vorleistung gehen muss, bietet sich die Abtretung des Entschädigungsanspruchs an die Sanierungsfirma an, begrenzt auf die im Angebot genannten Leistungen. Was dabei in den Auftrag gehört und worauf Sie vor der Unterschrift achten, erklärt der Artikel Was im Auftrag an die Sanierungsfirma stehen muss.
Zwei Fristen sind für die Abstimmung wichtig, auch wenn die Sanierung selbst längst läuft. Ist die Ermittlung der Leistungspflicht einen Monat nach der Schadenmeldung nicht abgeschlossen, können Sie nach Paragraph 14 Absatz 2 des Versicherungsvertragsgesetzes eine Abschlagszahlung in Höhe des voraussichtlichen Mindestbetrags verlangen. Und wollen Sie den vollen Neuwert statt nur den Zeitwert ersetzt bekommen, muss die Wiederherstellung innerhalb von drei Jahren nach dem Schadeneintritt sichergestellt sein, so die Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen VGB 2022 in Abschnitt A 17.6.2.
Was passiert bei der Abnahme, und wann ist der Fall abgeschlossen?
Nach Abschluss der Arbeiten nimmt der Auftraggeber, in der Regel der Eigentümer, die erbrachten Leistungen ab. VdS 3150 empfiehlt in Abschnitt 7 ausdrücklich, diese Abnahme zu dokumentieren, etwa mit einem Abnahmeprotokoll. Der Versicherer ist an der Abnahme selbst nicht beteiligt: Er hat die Sanierung bezahlt oder die Abtretung akzeptiert, die Qualitätskontrolle bleibt beim Auftraggeber.
Gewährleistungsanspruche bei Mängeln richten sich direkt an die ausführenden Firmen, nicht an den Versicherer. Die Verjährungsfrist beträgt zwei Jahre für gewöhnliche Werkleistungen und fünf Jahre für Arbeiten an einem Bauwerk, wozu Wiederherstellungsarbeiten nach Paragraph 650a Absatz 1 BGB ausdrücklich zählen.
- Vor dem Abnahmetermin: Trocknungsprotokoll und alle Messwerte vom Sanierungsbetrieb anfordern.
- Beim Termin: jede Schadenstelle mit dem Bauteil vergleichen, das vor dem Schaden dort war, nicht nur oberflächlich schauen.
- Mängel sofort im Abnahmeprotokoll festhalten, mit Datum, Ort und kurzer Beschreibung.
- Protokoll von beiden Seiten unterschreiben lassen und eine Kopie behalten.
- Rechnung erst nach der Abnahme freigeben, wenn keine Abtretung vorliegt.
Damit ist die Wasserschadensanierung formal beendet. Bleibt eine Frage offen, etwa zur Miete während der Bauzeit oder zur Haftung eines Nachbarn, gehört das nicht mehr zum Sanierungsablauf, sondern zur Frage, welche Versicherung zahlt und wer haftet.
Häufige Fragen
Wie lange dauert eine Wasserschadensanierung insgesamt?
Eine Wasserschadensanierung dauert von der Meldung bis zur Abnahme oft vier bis acht Wochen, bei großem Schaden auch länger. Allein die technische Trocknung braucht nach VdS 3150 in der Regel 14 bis 21 Tage je Bauteil, dazu kommen Leckortung, Rückbau und die handwerkliche Wiederherstellung.
Wer entscheidet, ob ein Sachverständiger eingeschaltet wird?
Bei Zweifeln am Umfang der Arbeiten oder am Erhalt der Bausubstanz klärt der Versicherungsnehmer das mit dem Versicherer. Der Versicherer entscheidet dann häufig, ob er einen Schadenregulierer oder Sachverständigen zur Besichtigung schickt, besonders bei grösserem Schadenumfang oder unklarer Sachlage.
Muss ich die Sanierung abnehmen, wenn ich meinen Anspruch an die Firma abgetreten habe?
Ja. Die Abtretung des Entschädigungsanspruchs betrifft nur die Bezahlung, nicht die Abnahme. Das Recht und die Pflicht zur Abnahme bleiben laut VdS 3150 beim Auftraggeber, also in der Regel beim Eigentümer, unabhängig davon, wer die Rechnung am Ende bekommt.
Was passiert, wenn sich die Versicherung mit der Prüfung Zeit lässt?
Ist die Ermittlung der Leistungspflicht einen Monat nach der Schadenmeldung nicht abgeschlossen, können Sie nach Paragraph 14 Absatz 2 VVG eine Abschlagszahlung verlangen, und zwar in Höhe des Betrags, den der Versicherer voraussichtlich mindestens zahlen muss. Diese Frist verschiebt sich, wenn Sie selbst die Ermittlungen verzögern.
Kann die Sanierungsfirma direkt mit meiner Versicherung abrechnen?
Ja, über eine Abtretungserklärung, die auf die im Angebot genannten Leistungen begrenzt ist. Das nimmt Ihnen die Vorleistung ab, ändert aber nichts an Selbstbeteiligung, nicht ersatzpflichtigen Leistungen oder Ihrem Recht, die Arbeit abzunehmen und bei Mängeln zu rügen.
Was bedeutet Neuwert, und warum ist die Drei-Jahres-Frist wichtig?
Der Neuwertanteil ist der Teil der Entschädigung, der über den reinen Zeitwertschaden hinausgeht. Sie erhalten ihn nur, wenn Sie das Gebäude innerhalb von drei Jahren nach dem Schaden in gleicher Art wiederherstellen. Verpassen Sie diese Frist schuldhaft, bleibt nur der niedrigere Zeitwert.